Bundesstaatsanwaltschaft: Anwälte wollen Aussetzung für ein Jahr

Politik

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltschaftskammertages (ÖRAK), Armenak Utudjian, plädiert für die Aussetzung der bisher erfolglosen Bemühungen zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft. Stattdessen sollten die „frei werdenden Kräfte gebündelt werden, um Maßnahmen zur Beschleunigung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zu diskutieren und umzusetzen“, so Utudjian bei der Eröffnung des Anwaltstags in Lech am Arlberg (Vorarlberg) am Freitag.

Am Donnerstag ist Utudjian für eine weitere dreijährige Amtszeit wiederbestellt worden. Er steht seit Ende 2022 an der ÖRAK-Spitze. An der Bestellung der künftigen Bundesstaatsanwälte wollen die Anwälte aber weiter mitwirken. „Erst unsere Mitsprache bei der Auswahl – ebenso wie die vieler anderer – legitimiert diese Institution in ihrem rechtsstaatlichen Kontext.“

Bezug nahm er auch auf jüngste Kritik am Vorgehen von Anwälten, die eine Richterin aufgrund – wie sich später herausstellte – gefälschter Beweismittel wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit anzeigten. Man könne die Arbeit von Anwälten durchaus – auch scharf – kritisieren. „Ich lasse aber sicher nicht zu, dass Kollegen nahezu kriminalisiert werden, weil sie ihre Arbeit im Sinn des Gesetzes und der Verfassung machen.“

Gegen Messenger-Überwachung

Erneut Kritik übte Utudjian an der Messenger-Überwachung, gegen die es nach seiner Einschätzung „viel zu wenig Gegenwehr“ gibt. „Ein Staat, der so tief in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt und diese quasi unter Generalverdacht stellt, hat nicht nur den Respekt vor seinen Bürgern, sondern in erster Linie den Respekt vor sich selbst verloren.“

In seiner Rede forderte der Anwälte-Präsident unter anderem die verfassungsrechtliche Absicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit. Rechtsanwälte seien jene Institution, die maßgeblich für die Einhaltung der Grenzen durch staatliche Behörden stehen. Sie seien etwa da, wenn die Behörde einen Fehler mache, die Justiz Verfolgungshandlungen setze oder eine gerichtliche Entscheidung bekämpft werde und erst in der Instanz berichtigt werde.

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„Ein Rechtsstaat ist nicht daran zu erkennen, dass der Staat immer Recht bekommt. Ein Rechtsstaat ist daran zu erkennen, dass der Staat es aushält, wenn er einmal nicht Recht bekommt“, so Utudjian. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens oder ein Freispruch seien keine Niederlage der Ermittlungsbehörden, sondern ein Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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