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Eine bemerkenswerte Entscheidung hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) gefällt: Das Gericht sprach den bekannten Wiener Rechtsanwalt Manfred Ainedter in einem Verfahren frei, das der Ehemann von Buwog-Richterin Marion Hohenecker, Manfred Hohenecker, gegen ihn wegen übler Nachrede angestrengt hat.
Worum geht es?
Ainedter wurde geklagt, weil er Ende März in einem Interview mit der Kronen Zeitung behauptet hat, Hohenecker – selbst Strafrichter am Landesgericht Korneuburg – habe seine Ehefrau seinerzeit als Vorsitzende im Prozess gegen Peter Westenthaler verbotenerweise während der Urteilsverkündung gefilmt. Dieses in seinen Augen rufschädigende Statement wollte sich Hohenecker nicht gefallen lassen und zwang Ainedter zum Wahrheitsbeweis.
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Obwohl mehrere Zeugen bereits beim Verfahren in der ersten Instanz ausgesagt haben, dass Hohenecker im Verhandlungssaal das Handy geschwenkt hat, war dies für den Erstrichter zu wenig. Man könne, so der Richter sinngemäß, nicht beweisen, was Hohenecker mit dem Gerät gemacht hat. Hoheneckers Erklärung war simpel: Er habe das Gerät ab- bzw. stummschalten wollen. Ainedter bekam daraufhin eine Geldstrafe von 9.880 Euro (40 Tagessätze à 247 Euro) – und ging in die Berufung.
Das OLG wiederholte das Beweisverfahren und folgte der Argumentation des ersten Instanz nicht.
„Handy geschwenkt“
Das der Richter sein Handy nur ausschalten wollte, hielten die Höchstrichter angesichts der Zeugenaussagen für nicht glaubwürdig – sie gaben Anwalt Ainedter Recht. „Ich konnte beweisen, dass er das Handy geschwenkt hat“, sagt Ainedter zum KURIER.
Das OLG ist die letzte Instanz, Hohenecker muss nun die Kosten für das Verfahren übernehmen.
Ob er nun auch wegen falscher Zeugenaussage ein Problem bekommt, ist offen.
Source:: Kurier.at – Politik



