Steuerbegünstigte „Aktivpension“ passierte Sozialausschuss

Politik

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch ein umfangreiches Gesetzespaket zur Attraktivierung des Arbeiten im Alter und Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Kern der neuen „Aktivpension“ ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro im Monat bzw. 15.000 Euro im Jahr für Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch weiterarbeiten – neben der Pension oder wenn sie diese aufschieben.

Gelten soll die Steuerbegünstigung ab 1. Jänner des kommenden Jahres sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige. Voraussetzung sind mindestens 40 Versicherungsjahre, wobei für Frauen eine Einschleifregelung bis 2033 vorgesehen ist, beginnend mit 34 Jahren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss künftig auch keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen, Selbstständige leisten weiter den fiktiven Dienstgeberbeitrag. Gleichzeitig entfällt aber die besondere Höherversicherung – die Pension wird für jene, die neben der Pension weiter erwerbstätig sind, also nicht mehr aufgestockt. Für Dienstgeber bringt die Änderung Mehrkosten, denn sie müssen künftig auch für Beschäftigte über 65 die vollen – statt bisher die halben – Pensionsbeiträge bezahlen.

68.000 bisherige Zuverdiener profitieren

Profitieren von der Steuerbegünstigung werden rund 68.000 bisherige Zuverdienerinnen und Zuverdiener – die Mehrheit davon Selbstständige (knapp 40.000) -, sowie rund 22.000 Aufschieberinnen und Aufschieber (davon 7.000 Selbstständige). Darüber hinaus geht man in der Regierung davon aus, dass die Steuerbegünstigung ein Anreiz zum Weiterarbeiten im Pensionsalter sein wird. Personen, die vor 1. Juli dieses Jahres in Pension gegangen sind, können sich nachträglich in die steuerliche Begünstigung „hineinarbeiten“, indem sie weiterarbeiten, bis sie die notwendigen Versicherungsjahre erreichen.

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Vor allem die ÖVP feierte am Mittwoch die von ihr forcierte Aktivpension am Mittwoch erneut als seit langem von ihr geforderte Entlastung für Menschen, die länger arbeiten. Sozialsprecher August Wöginger (ÖVP) rechnete bei einem Hintergrundgespräch vor, dass Personen, die neben einer Bruttopension von 1.700 Euro 500 Euro monatlich dazuverdienen pro Jahr um 1.630 Euro entlastet werden, bei einer Bruttopension von 2.400 Euro und 1.250 Euro Zuverdienst sind es 6.099 Euro. Wer die Pension aufschiebt spare sich bei einem Bruttoverdienst von 3.200 Euro pro Jahr 6.805 Euro.

Das Finanzministerium rechnet mit einem Steuerentfall von rund 125 Mio. Euro 2027 und rund 186 Mio. ab 2028, wobei ein Teil der Mindereinnahmen aufgrund des Finanzausgleichs auf Länder und Gemeinden entfällt. Begleitend zur „Aktivpension“ ist außerdem geplant, ab 2027 100 Mio. Euro Beihilfen und Maßnahmen zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für ältere Personen bereitzustellen.

Änderungen bei betrieblicher Altersvorsorge

Das im Sozialausschuss laut Parlamentskorrespondenz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ÖVP, SPÖ und Neos abgesegnete Paket – die FPÖ ließ sich eine Zustimmung im Plenum noch offen – mit insgesamt 16 Gesetzesnovellen beinhaltet außerdem zahlreiche Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Beschäftigte erhalten dadurch ab 2028 die Möglichkeit, ihre Abfertigungsansprüche in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) bei einer betrieblichen Vorsorgekasse zu veranlagen und für eine lebenslange Zusatzpension zu nutzen. Möglich ist eine risikoreichere und damit profitablere Veranlagung, dabei entfällt die Kapitalgarantie und vorzeitige Auszahlungsmöglichkeiten im Fall eines Jobwechsels, Ausnahmen gibt es für Härtefälle.

Zudem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig erworbene Abfertigungsanwartschaften auch kostenfrei in eine Pensionskasse für eine lebenslange Zusatzpension übertragen. Überbetriebliche Pensionskassen müssen dafür ein Standardprodukt anbieten. Alternativ kann …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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