Worum geht es in der neuen Anzeige gegen Kronzeuge Schmid?

Politik

Etwas mehr als einen Monat, nachdem Ex-ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Beamte in der Postenschacher-Causa (nicht rechtskräftig) verurteilt wurden, landet das Thema Finanzamt jetzt wieder auf dem Tisch der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Diesmal mit dem Namen ihres Kronzeugen auf dem Deckblatt (der KURIER berichtete). 

Schmid wird in einer anonymen Anzeige vorgeworfen, nicht erst nach Intervention Wögingers für ÖVP-Mann Michael L. interveniert zu haben, sondern schon vorher.

Die Geschichte ist an sich nicht neu: Die WKStA hat in den Ermittlungen bereits die These verfolgt, dass der Vorstandsjob im Finanzamt Braunau nur ein „Trostpreis“ für L. gewesen sein könnte, weil er im Hearing für Freistadt gescheitert war.

Damals hat Sektionschef Hans Georg K. jenen Kandidaten, der für Freistadt als bestgeeigneter Kandidat ausgewählt worden war, angerufen und zum Rückzug aufgefordert, damit L. auf den Posten nachrücken kann. Von der WKStA als Zeuge befragt, konnte sich K. aber nicht erinnern, wer ihn mit dem Anruf beauftragt hat.

Schmid sagte in seinem Kronzeugengeständnis, er sei es nicht gewesen. Aus seinem Aktenstudium schlussfolgerte er, dass L. es 2016 erst über „oberösterreichische ÖVP Kreise“ versucht haben dürfte und für den zweiten Anlauf zu Wöginger ging, der sich wiederum an ihn, Schmid, wandte.

Für eine Intervention in Bezug auf Freistadt fehlten also die Beweise, deshalb fokussierte sich die WKStA in ihrer Anklage auf Braunau – dazu gab es Chat-Beweise.

Glaubwürdigkeit

Im Prozess in Linz meinte sich der Ex-Sektionschef doch wieder an seinen Auftraggeber zu erinnern und nannte den Namen Schmid. Das ist neu.

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Die WKStA prüft nun die Anzeige, die ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde. Offen ist noch, ob sie auch das bereits angelaufene Falschaussage-Verfahren aus Linz übernimmt, zudem gab es in Linz noch weitere Anzeigen wegen Falschaussage gegen Schmid.

Das schriftliche Urteil aus dem Postenschacher-Prozess wird in den nächsten Wochen erwartet. In der mündlichen Urteilsverkündung war Ex-Sektionschef K. der Richterin jedenfalls eine Erwähnung wert: Er sei der einzige Zeuge gewesen, der Schmid ein schlechtes Charakterzeugnis ausgestellt habe; Schmid hingegen sei als Zeuge „glaubwürdig“ gewesen, sagte sie.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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