
Nach jahrelangen Verhandlungen in der EU steht fest: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen für verspätete Flugreisen. Reisende haben damit weiterhin ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld.
Gestaffelt nach Flugdistanz beträgt die Entschädigung 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei Entfernungen bis 3.500 Kilometer und 600 Euro bei Langstrecken über 3.500 Kilometer.
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll zudem klarer festgelegt werden, was als außergewöhnlicher Umstand gilt, bei dem die Fluggesellschaft nicht haftet.
Was sonst noch geplant ist
Die Einigung ist das Ergebnis jahrelanger und zuletzt stockender Verhandlungen zwischen EU‑Staaten und Europaparlament über eine Reform der Fluggastrechte. Bereits 2013 hatte die EU‑Kommission eine solche Reform vorgeschlagen.
Nicht nur bei Entschädigungen für Verspätungen gibt es eine Einigung, auch auf weitere Änderungen sollen sich die Verhandler laut EU-Kreisen verständigt haben. Geplant ist unter anderem:
Fluganbieter sollen künftig standardmäßig den Ticketpreis inklusive Handgepäck ausweisen müssen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU‑Diplomat.
Musiker sollen ihre Instrumente an Bord mitnehmen dürfen. Die EU‑Abgeordneten hatten ursprünglich auch gefordert, dass Passagiere generell ein kleines Handgepäckstück zusätzlich zum persönlichen Gegenstand kostenlos mitnehmen dürfen. Damit dürften sie sich jedoch nicht durchgesetzt haben.
Kinder sollen im Flugzeug ohne zusätzliche Kosten neben ihren Eltern sitzen dürfen. Das soll auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gelten.
Zudem müssen Fluggesellschaften Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
Bei Problemen sollen Airlines Passagiere künftig innerhalb von 96 Stunden schriftlich über ihre Rechte und deren Geltendmachung informieren. Außerdem werden klare Fristen festgelegt, bis wann Fluggesellschaften reagieren müssen.
Die Regeln gelten für Flüge von EU‑Fluggesellschaften sowie für Flüge außereuropäischer Airlines, deren Maschinen in der EU starten.
Über die Entschädigungsregeln bei Verspätungen war lange gestritten worden. Die EU‑Staaten hatten ursprünglich gefordert, Entschädigungen erst ab vier Stunden Verspätung und in geringerer Höhe zu gewähren.
Im Laufe des heutigen Montags sollen die Vertreter der EU‑Abgeordneten der Reform voraussichtlich zustimmen. Anschließend muss die Einigung noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt jedoch als Formalie. Nach Inkrafttreten haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



