Abnutzung: Muss ich als Mieterin für neue Matratzen aufkommen?

Wirtschaft
Sandra Cejpek hält Telefonhörer

Experten beantworten Fragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 29. April 2024, 10 bis 11 Uhr unter 05 9030 22337.

Frage: Meine Vermieterin will neue Matratzen für den Nachmieter kaufen, weil sie denkt, dass meine Katzen sich auf den Jetzigen erleichtert haben. Jetzt will sie das Geld für die Neuanschaffung von mir haben und auch nicht mit der Kaution gegenverrechnen. Darf sie das?

KURIER/Montage,Jeff Mangione

Ihre Vermieterin möchte einen aus ihrer Sicht vorliegenden übermäßigen Gebrauch, sohin einen über das übliche Maß hinausgehenden Schaden am Mietgegenstand, geltend machen. Dazu muss sie den behaupteten Schaden beweisen; haben sich ihre Katzen nachweislich nicht erleichtert, besteht auch kein Ersatzanspruch. Darüber hinaus könnte ihre Vermieterin, selbst bei positivem Nachweis, nur den aktuellen Zeitwert der Matratze  verlangen.
 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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