Darf der Vermieter den Vertrag ändern, wenn einer der Mieter auszieht?

Wirtschaft

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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es darum geht, was passiert, wenn einer der beiden Mieter auszieht.  

FRAGE: Mein Sohn hat mit seiner Freundin eine Wohnung unbefristet angemietet, beide als Hauptmieter, es war ein Finanzierungsbeitrag zu zahlen. Heuer haben sich die beiden getrennt, die Freundin ist ausgezogen. Wir haben die Hausverwaltung darüber informiert. Nun hat ein neuer Eigentümer die Immobilie übernommen. Dieser ist nicht damit einverstanden, dass die Freundin aus dem Mietvertrag ausscheidet, sondern will einen neuen, befristeten Vertrag mit meinem Sohn abschließen. Müssen wir das akzeptieren und welche Lösung gäbe es, dass es zu keinem neuen Vertrag kommt?

Nicole Neugebauer-Herl: Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Vertragsparteien, wenn einer von mehreren Mitmietern nicht mehr Vertragspartei sein will. Ein einseitiges Teilkündigungsrecht eines Mitmieters besteht nicht. 

Aus Sicht des Vermieters verliert dieser, wenn er einen Mitmieter aus dem Mietvertrag entlässt, eine für den Mietzins haftende Person. Umgekehrt kann auch der Vermieter nicht einseitig verlangen, dass der alte Mietvertrag zur Gänze aufgelöst wird und Ihr Sohn einen neuen, befristeten Mietvertrag abschließen muss

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Wenn daher keine einvernehmliche Einigung gefunden wird, dass nur mehr Ihr Sohn alleiniger Mieter wird, ist es für ihn besser, wenn seine Ex-Freundin weiterhin Mitmieterin des unbefristeten Mietvertrages bleibt. Ihr Sohn und seine Ex-Freundin können intern vereinbaren, dass die Ex-Freundin auf die Ausübung ihres Mietrechts an der Wohnung verzichtet und dafür von Ihrem Sohn hinsichtlich ihrer Mithaftung für die Bezahlung des Mietzinses schad- und klaglos gehalten wird.

Zu beachten ist, dass Ihr Sohn, wenn er später einmal tatsächlich selbst den Mietvertrag beenden will, nur gemeinsam mit seiner Ex-Freundin die Kündigung aussprechen kann, weil  sie dann nach wie vor Mitmieterin ist. Zu überlegen wäre, dass die Ex-Freundin Ihrem Sohn eine entsprechende Vollmacht erteilt, damit er zu gegebener Zeit auch in ihrem Namen das Mietverhältnis aufkündigen kann. 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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