Kopftuchverbot: Mikl-Leitner will „deutlich höhere Strafen“

Politik

Ab 1. September gilt es, das im Frühjahr so lange diskutierte Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Geldstrafen von bis zu 800 Euro sind dann für all jene vorgesehen, die sich weigern, das Kopftuch in der Schule abzulegen.

Für Wirbel sorgt die neue Regelung aber schon jetzt. Aktuell sollen Boykott-Aufrufe kursieren, im Internet werden Tipps verbreitet, wie das Verbot umgangen oder seine Umsetzung verzögert werden könne.

„Diese Boykott-Aufrufe sind inakzeptabel“, sagte Johanna Mikl-Leitner am Sonntag. Niederösterreichs Landeshauptfrau sprach in einer Aussendung von einer „ganz bewussten Provokation unseres Rechtsstaats“.

„Ansagen im Keim ersticken“

Sie könne dem Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) nur „dringend empfehlen, diese Boykott-Aufrufe ebenfalls sehr ernst zu nehmen und solche bewussten Gesetzesverstöße mit Ansage sofort im Keim zu ersticken“, teilte Mikl-Leitner in einer Aussendung mit. „Integrationsunwilligen Eltern muss unmissverständlich aufgezeigt werden, dass es null Toleranz für solche Provokationen gegen den österreichischen Staat gibt. In unserem Land gelten unsere Regeln.“

Angesichts der angekündigten Boykottversuche fordert die Landeshauptfrau auch eine Überprüfung der vorgesehenen Strafhöhe: „Bewusste Provokationen gegen unseren Rechtsstaat brauchen deutlich härtere Antworten. Bildungsminister Wiederkehr sollte sich ein Beispiel an unserem eigenständigen niederösterreichischen Weg nehmen und die Höchststrafen von 800 Euro in Richtung 2500 Euro anheben. Derzeit ist das Strafmaß gegen Integrationsunwillige in Niederösterreich dreimal so hoch wie im Bund.“

Geldstrafen von 150 bis 800 Euro vorgesehen

 Konkret sind ab dem Schuljahr 2026/27 für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, an öffentlichen und Privatschulen verboten. Ausnahmen gelten etwa bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule und im häuslichen Unterricht.

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Trägt ein Mädchen in der Schule Kopftuch, müssen die Lehrkräfte die Schülerin zum Abnehmen auffordern. Passiert das nicht, folgt ein Gespräch der Schulleitung mit dem Mädchen und seinen Eltern. Bei weiteren Verstößen ist die Bildungsdirektion einzuschalten bzw. ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. In letzter Konsequenz sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich – diese können auch mehrfach verhängt werden.

Eine ähnliche Regelung (für Volksschulen) war vom Verfassungsgerichtshof 2020 aufgehoben worden, auch die aktuelle dürfte wieder vor dem Höchstgericht landen. Ein vorab eingebrachter Antrag wurde zurückgewiesen, da die Regelung noch nicht in Kraft war.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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