EU-Parlament erlaubt „Veggie-Burger“ und „Tofu-Schnitzel“

Wirtschaft

Das Europäische Parlament hat dem umstrittenen Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA zugestimmt. Während vor allem über Zölle auf Industrieprodukte diskutiert wird, könnte die Vereinbarung auch für Verbraucherinnen und Verbraucher interessant werden. Insbesondere im Bereich pflanzlicher und vegetarischer Lebensmittel.

Kern des Abkommens ist, dass die USA die meisten Importe aus der EU künftig mit einem Zollsatz von 15 Prozent belegen. Im Gegenzug will die EU zahlreiche Zölle auf amerikanische Produkte abschaffen. Davon könnten auch Lebensmittel profitieren, darunter pflanzliche Zutaten, Hülsenfrüchte, Fleischalternativen oder andere Produkte, die in der vegetarischen und veganen Ernährung eine wichtige Rolle spielen.

Allerdings bleibt die Unsicherheit groß. US-Präsident Donald Trump hatte in der Vergangenheit wiederholt mit höheren Zöllen gedroht. Deshalb setzte das Europäische Parlament zusätzliche Schutzmechanismen durch. Eine sogenannte „Sunrise Clause“ verpflichtet beide Seiten zur Einhaltung der Vereinbarung. Mit einer Aussetzungsklausel könnte die EU die gewährten Zollvorteile wieder zurücknehmen, falls die USA neue Handelsbarrieren errichten.

Hoffnung auf stabilere Bedingungen und niedrigere Kosten

Besonders für die Lebensmittelbranche schafft der Deal zunächst mehr Planungssicherheit. Unternehmen, die auf internationale Lieferketten angewiesen sind, hoffen auf stabilere Bedingungen und niedrigere Kosten. Davon könnten langfristig auch Verbraucher profitieren. Gleichzeitig endet die Vereinbarung nicht automatisch dauerhaft: Vorgesehen ist, dass die Zollpräferenzen Ende 2029 auslaufen, sofern sie nicht verlängert werden. Vorher muss die EU-Kommission die wirtschaftlichen Auswirkungen bewerten.

Die politischen Reaktionen fallen gemischt aus. Während Befürworter den Deal als notwendigen Kompromiss zur Stabilisierung der Handelsbeziehungen sehen, kritisieren Gegner die anhaltende Abhängigkeit von den Entscheidungen der US-Regierung. Gerade im Agrar- und Lebensmittelsektor wird genau beobachtet werden, ob die Vereinbarung tatsächlich zu mehr Verlässlichkeit führt.

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Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, muss noch der Rat der EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Danach folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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