Neue Anklage gegen René Benko wegen Millionenbetrugs

Wirtschaft

Die Vorwürfe wiegen schwer: René Benko soll die Privatstiftung von Hans Peter Haselsteiner mit einer falschen Garantieerklärung um rund fünf Millionen Euro betrogen haben. Zudem wirft ihm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor, im Zuge seiner Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro vor Gläubigern versteckt zu haben. Die entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht Innsbruck eingebracht.

Fünf Millionen Euro durch falsche Garantie

Im Kern des Betrugsvorwurfs steht eine wahrheitswidrige Garantieerklärung. Benko soll damit Vertretungsbefugte einer Privatstiftung dazu gebracht haben, rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding GmbH zu überweisen. Gleichzeitig soll er die Stiftung davon abgehalten haben, weitere 1,7 Millionen Euro zurückzufordern.

In der Garantieerklärung soll Benko die Rückzahlung von insgesamt rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesagt haben – eine Zusage, die nie eingelöst wurde. Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung wurde dadurch laut Anklage um den gesamten Betrag geschädigt. Im Gegenzug sollen die Signa Holding GmbH und eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein.

Mit diesem Anklagepunkt schließt die WKStA die Ermittlungen zum Verfahrensstrang „Betrug durch wahrheitswidrige Garantie“ ab.

Jagdgewehr vor Gläubigern verborgen

Ein weiterer Vorwurf betrifft die betrügerische Krida. Benko soll im Rahmen der Insolvenz der Signa Holding GmbH und seiner persönlichen Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert oder geschmälert haben. Konkret geht es um ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro, das Benko verborgen haben soll.

Dieser Vorwurf ist Teil eines größeren Verfahrensstrangs rund um Benkos Insolvenz. Die WKStA hat in diesem Komplex bereits zwei weitere Anklagen gegen den Immobilieninvestor eingebracht. Die Ermittlungen zu zusätzlichen Vorwürfen dauern noch an.

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Verdacht auf Prozessbetrug

Darüber hinaus bestätigte die WKStA einen neuen Ermittlungsstrang. Es besteht der Verdacht des versuchten schweren Betrugs in einem Zivilverfahren – diesmal gegen eine Familienangehörige Benkos sowie gegen Benko selbst als Beitragstäter.

Die Angehörige soll vor dem Landesgericht Innsbruck versucht haben, die zuständige Richterin zu täuschen, um eine Klage auf Rückzahlung abzuwehren. Ziel soll gewesen sein, die Insolvenzmasse Benkos um zwei Millionen Euro zu schädigen.

Konkret geht es um eine Zahlung von zwei Millionen Euro, die Benko im Jänner 2023 an die Angehörige überwiesen hatte. Um zu verhindern, dass dieses Geld an die Gläubiger zurückfließt, soll die Angehörige vor Gericht fälschlich behauptet haben, es handle sich um eine Unterhaltszahlung und nicht um eine Schenkung. Als Beleg soll sie ein inhaltlich unrichtiges Dokument – ein sogenanntes „Memorandum“ – vorgelegt haben.

Benko soll zu dieser Tat beigetragen haben, indem er vor Gericht wahrheitswidrig aussagte, er habe das Dokument verfasst und die Millionen-Zahlung sei tatsächlich als „Zusatzunterhalt“ gedacht gewesen.

Strafrahmen bis zu zehn Jahre

Der Strafrahmen für die aktuelle Anklage beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage erfolgte nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats.

Die WKStA verweist für einen aktuellen Überblick über alle Verfahrensstränge im Signa-Komplex auf ihre Pressemeldungen unter „Verfahrenskomplex Signa: Aktueller Überblick der Ermittlungsverfahren“.

Das sagt seine Verteidiger Norbert Wess

„Wir können die Vorwürfe in der Anklageschrift bereits in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen. Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war – vor Abgabe der Garantieerklärung – bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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