
Die Prüfung der E-Control, ob die eigenmächtige Abschwächung der Spritpreisbremse durch die OMV gerechtfertigt war, ist abgeschlossen. Die Regulierungsbehörde ist zu dem Schluss gekommen, dass sich die OMV nicht auf eine Notfallklausel berufen kann, sondern die Reduktion der Spritpreise in vollem Umfang weitergeben muss. In Gesprächen mit der OMV konnte man das auch klar vermitteln und eine Einigung erzielen.
Erleichterung bei Behörden
„Klar ist: Die vollen 5 Cent aus der Margendämpfung müssen weitergegeben werden – das hat die E-Control eindeutig klargestellt. Nach intensiven Gesprächen mit der OMV wurden diese 5 Cent in den letzten Tagen im Handel auch durchgehend im vollen Umfang weitergegeben. Ich bin froh über diese Klarstellung und das gemeinsame Vorgehen“, kommentiert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer das Untersuchungsergebnis.
„Wir freuen uns sehr, jetzt bestätigen zu können, dass die heimischen Autofahrer von der geltenden Margendämpfung durchgehend profitierten“, erläutern die Vorstände der E-Control, Alfons Haber und Michael Strebl. Die Gespräche mit der OMV seien intensiv gewesen.
OMV hat Kunden bereits informiert
In den vergangenen Tagen wurde von der E-Control gemeinsam mit der OMV die Frage geklärt, wie die Verordnung hinsichtlich der Weitergabe der zehn Cent genau zu interpretieren sei. Und dabei wurde festgestellt, dass die OMV sowohl bei den eigenen Tankstellen als auch bei den Großhandelskunden die 5 Cent wie vorgeschrieben weitergeben muss.
Zuvor war von der OMV in einem Brief an ihre Kunden im Erdölhandel hingewiesen worden, nicht die vollen 5 Cent bei Diesel weitergeben zu können. „Die Situation hat sich relativ rasch geklärt, nachdem uns die konkrete Sachlage dargelegt worden ist. Auch der Diesel-Handel genießt durchgehend die volle Margenreduktion von 5 Cent pro Liter“, so die Vorstände der E-Control. Die Handelskunden wurden von der OMV in einem neuen Schreiben bereits entsprechend informiert.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



