
Muss Egisto Ott in Untersuchungshaft?
Nach dem (noch nicht rechtskräftigen) Haft-Urteil gegen den früheren Staatsschützer ist das eine der zentralen offenen Fragen.
Der Grund: Ott wurde zwar mit vier Jahren und einem Monat Strafhaft belegt; da das Urteil aber noch nicht schriftlich vorliegt und seine Anwältin die Entscheidung bis zum Obersten Gerichtshof bekämpfen will, könnte es Monate bis zu einem rechtsgültigen Urteil dauern.
Ott ist international gut vernetzt und hat mit Martin Weiss einen mutmaßlichen Mit-Täter, der sich durch eine Flucht nach Dubai dem „White Milk“-Prozess entzogen hat. Insofern ist es durchaus naheliegend, dass die Anklagebehörde alles unternehmen will, um Ott im Land zu halten.
Zu einem möglichen U-Haft-Antrag gab es seitens der Staatsanwaltschaft Wien am Donnerstag offiziell keine Stellungnahme. Behördensprecherin Nina Bussek erklärte nur, man warte das schriftliche Urteil ab und bespreche dann die Lage „eingehend und in Ruhe“.
Internationale Wirkung
Derweil nimmt die internationale Sicherheitscommunity die Entscheidung des Geschworenengerichts wohlwollend auf.
„Der Fall wird im Ausland stark wahrgenommen, das Urteil wird – auch wenn es noch nicht rechtsgültig ist – durchaus gelobt“, sagt Geheimdienstexperte Thomas Riegler zum KURIER.
Der Umstand, dass ein britischer Nachrichtendienstler im Prozess ausgesagt hat und dass eine in London verurteilte Spionage-Zelle in der Beweisführung eine tragende Rolle spielte, unterstreiche die internationale Dimension.
Riegler ist überzeugt, dass der Staatsschutz aus der Causa Ott gelernt hat. „Die DSN (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, Anm.) ist nicht mehr mit dem stärker polizeilich geprägten BVT von 2017 zu vergleichen“, sagt er.
Staatsschutzbeamte würden heute viel strenger überprüft als vor zehn Jahren. „Da wurde zu westlichen Standards aufgeschlossen.“ Zu diesen gehöre beispielsweise, dass Schulden eines zu Überprüfenden mittlerweile „eine rote Fahne hochgehen lassen würden“: Warum? Wer Geldsorgen hat, könnte für fremde Dienste „ansprechbarer“ sein, sprich: Er oder sie ist verwundbar.
Ein weiterer Punkt ist für den Experten das geplante neue Spionagegesetz. Dieses will Spionage nicht nur dann strafbar machen, wenn sie gegen Österreich gerichtet ist, sondern auch in Fällen, in denen internationale Organisationen oder Einrichtungen der EU betroffen sind.
Für Riegler ist die härtere Strafdrohung ein Signal der Politik, dass man auf österreichischem Boden „nicht mehr alles toleriere“: „Natürlich beeindruckt das Großmächte weiterhin nur bedingt.“ Wenn der Staatsschutz aber genug Personal bekomme, um die Spionage-Abwehr präventiver anzulegen, sei es plausibel, dass künftig mehr Spione überführt werden. „Das gilt eher nicht für Geheimdienstoffiziere, die dank eines Diplomatenpasses Immunität genießen“, sagt Riegler. „Bei Low-Level-Agenten, also einfachen Handlangern, ist das aber schon passiert und kann wieder so sein.“
Abschreckung
Der für den Staatsschutz zuständige Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) ortet im harten Urteil gegen Ott ein Signal nach innen wie außen: „Das Urteil war vor allem aus generalpräventiven Gründen sehr, sehr wichtig. Weil klargestellt wurde: Spionage ist Verrat an unserer Republik, Verrat an unserer Demokratie und Verrat an unserem Rechtsstaat“, so Leichtfried zur Kleinen Zeitung und APA.
Leichtfried hält es für wesentlich, „dass wir die Spionage-Gesetze massiv verschärfen und für die Zukunft dafür sorgen, dass Verrat an der Republik leichter zu verfolgen und mit massiveren Sanktionen behaftet sein wird“.
Der bestehende Strafrahmen für Spionage – für geheimen Nachrichtendienst drohen derzeit maximal fünf Jahre Haft, wobei für eine Verurteilung zudem nachgewiesen …read more
Source:: Kurier.at – Politik



