
Vor einem Jahr trat das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Seitdem wurden 84 Verfahren eröffnet und 48 Hinweise von Verbrauchern geprüft, zog das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Bilanz. Verwaltungsstrafen wurden bis dato aber noch keine verhängt.
Derzeit seien 74 Verfahren anhängig. 36 Verfahren wurden amtswegig eingeleitet, 22 davon betrafen Unternehmen aus dem Bereich der Bankdienstleistungen, fünf Unternehmen aus dem Bereich der elektronischen Kommunikationsdienste, neun Unternehmen aus anderen Bereichen. Zehn Verfahren wurden bisher eingestellt.
„Barrierefreiheitsgesetz“ trat Juni 2025 in Kraft
„Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben“, betonte Sozialministerin Korinna Schumann: „Ob beim Online-Banking, beim Einkauf oder bei der Nutzung digitaler Dienstleistungen – Menschen mit Behinderungen müssen diese Angebote ohne Hürden nutzen können.“ In der zunehmend digitalen Gesellschaft entscheide der barrierefreie Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen darüber, ob Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.
Im Juni 2025 trat das „Barrierefreiheitsgesetz“ in Kraft. Hersteller, Importeure und Händler von digitalen Produkten sowie die Anbieter von Dienstleistungen müssen seitdem EU-weite Standards einhalten, die Erleichterungen für Blinde und Gehörlose bei digitalen Anwendungen beinhalten. Umfasst von dieser Neuerung sind auch bestimmte Verkehrsdienstleistungen und Online-Shops (E-Commerce).
Source:: Kurier.at – Politik



