
Sie gilt ab 1. Oktober, soll jährlich 280 Millionen Euro in die Staatskasse spülen und damit die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren: Die am Mittwoch im Nationalrat beschlossene Paketsteuer.
Die Paketsteuer gilt für Online-Händler, deren jährlicher Umsatz 100 Millionen Euro übersteigt. Bisher wurde kommuniziert, dass sie 2 Euro beträgt. Das stimmt allerdings nur bedingt. Gibt der Händler die Abgabe an die Kunden weiter, fallen zusätzlich auf die 2 Euro 20 Prozent Umsatzsteuer an.
Heißt: Der Kunde zahlt nicht 2 Euro, sondern 2,40 Euro. Das Finanzministerium bestätigt auf KURIER-Anfrage einen entsprechenden Bericht der Kronen Zeitung mit Verweis auf das Umsatzsteuergesetz.
Source:: Kurier.at – Politik



