Presserat rügt „Falter“: Glattauer-Interview über assistierten Suizid war Ethikverstoß

Kultur

Der Falter hat mit seinem Interview mit Niki Glattauer über dessen unmittelbar bevorstehenden assistierten Suizid im September 2025 gegen den Ehrenkodex verstoßen. Zu diesem Schluss ist der Presserat gekommen.

Der Senat bewertete es demnach als „bedenklich, dass das Interview mit dem Betroffenen zu seinem assistierten Suizid einige wenige Tage vor dessen Durchführung veröffentlicht wurde und der geplante Tag und die ungefähre Tageszeit des Todes im Artikel vorkommen“. Dies führte dazu, „dass die sachliche Diskussion über das Thema in den Hintergrund rückte“ und verstoße insofern gegen den Ehrenkodex, als dieser große Zurückhaltung bei Berichten über Suizide verlangt.

Falter-Chefredakteur Florian Klenk habe die Veröffentlichung vor dem Suizid als „auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen“ erfolgt bezeichnet, jedoch auch angemerkt, dass „der Betroffene prinzipiell auch dazu bereit gewesen wäre, dass das Interview nach der Vollendung des assistierten Suizids veröffentlicht wird.“

Durch die Ankündigung wurde für den Betroffenen eine gewisse Drucksituation aufgebaut, so der Presserats-Senat. Der assistierte Suizid wurde vom Betroffenen auch als „die Möglichkeit schlechthin beschrieben, in Würde zu sterben“. Es wäre nach Auffassung des Presserats „von Vorteil gewesen, stärker auch auf die am häufigsten gewählte Alternative von sterbenskranken Menschen zum assistierten Suizid einzugehen, nämlich auf die Palliativbetreuung. Die Möglichkeit einer würdevollen Sterbebegleitung wird lediglich kurz in der Infobox am Ende des ausführlichen Interviews angeführt.“

„Mehrere Leserinnen und Leser, Hörerinnen und Hörer sowie Userinnen und User beanstanden das Interview mit Glattauer als reißerisch und sensationell“, heißt es in einer Aussendung des Presserats. Und weiter: „Wäre das Interview nach Vollendung des assistierten Suizids veröffentlicht worden, hätte dies beim Publikum weniger Emotionen erzeugt. Nach Meinung des Senats hätte das jedoch eine intensive Diskussion über das gesellschaftlich wichtige Thema nicht verhindert, sie wäre jedoch sachlicher geführt worden.“ 

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Prinzipiell ist Berichterstattung über die Möglichkeit des assistierten Suizids von öffentlichem Interesse, so der Presserat. Aber „durch eine emotional-plakative Herangehensweise bei der Beschreibung eines assistierten Suizids in den Medien kann sich zumindest unterschwellig auch ein gewisser sozialer Druck für andere unheilbar kranke Personen ergeben, den assistierten Suizid zu wählen, um Angehörigen oder der Gesellschaft insgesamt vermeintlich nicht zur Last zu fallen.“

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Source:: Kurier.at – Kultur

      

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