
Das Bildungsministerium und Bildungsminister Christoph Wiederkehr hatten bis Mittwoch Mitternacht Zeit, den mit Ex-PH-Nö Rektor Erwin Rauscher ausgehandelten Vergleich zu widerrufen. Das ist nicht geschehen, somit ist er rechtswirksam.
Ist die Causa damit auch vorbei?
Rückblick
Rauscher, Gründungsrektor der Pädagogischen Hochschule in Baden, wurde im Herbst 2025 plötzlich von Wiederkehr seines Amtes enthoben. Er soll Lehrveranstaltungen fingiert haben und so der Republik einen Schaden von 32.000 Euro verursacht haben. Rauscher wurde auch strafrechtlich angezeigt – die Strafverfolgungsbehörden stellten die Ermittlungen aber alsbald ein, weil das Vorgehen der Pädagogischen Hochschule „nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist“.
Was freilich nichts am Rauswurf Rauschers änderte. Er verklagte die Republik vor dem Arbeitsgericht Wiener Neustadt wegen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Abberufung, die Klage hatte einen Streitwert von 308.000 Euro. Dort wurde Ende Juni der eingangs zitierte Vergleich ausgehandelt: „Ich freue mich, dass die Abberufung meines Mandanten und die falschen Vorwürfe nunmehr zurückgenommen wurden. Es ist aber schade, dass Rektor Rauscher ein Jahr lang nicht arbeiten konnte und die ganze Aktion des Ministeriums einen erheblichen finanziellen Schaden für die Republik verursacht hat, auf dem der Steuerzahler wieder einmal sitzen bleibt“, sagt Rauschers Anwalt Dominik Konlechner zum KURIER. Und ergänzt: „Absurd, wenn man bedenkt, dass Rauscher wegen des Vorwurfs eines angeblichen Schadens von 32.000 Euro abberufen wurde, der Schaden jetzt aber ein Vielfaches davon beträgt.“
Rehabilitiert
Erwin Rauscher erklärt gegenüber dem KURIER, dass es ihm vor allem um die Wiederherstellung seines Rufes ging. Sowohl das Ministerium („schwerwiegende dienst- und strafrechtlich relevante Vorwürfe“) als auch die Vorsitzende der PH-Rektorenkonferenz, Ex-Ministerin Beatrix Karl („rechtswidrige und kostspielige Hilfskonstrukte“) hatten ja Rauscher Rechtsbruch vorgeworfen. Wie im Vergleich vereinbart, hat das Bildungsministerium jetzt zwei Wochen Zeit, in einer Aussendung die Fakten wieder zurechtzurücken. Rauscher wird darin für seine jahrzehntelangen Dienste für Österreichs Bildungswesen gedankt werden, und klargestellt: „Anstelle der Abberufung vom 2. Oktober 2025 wird das Dienstverhältnis zum 30. September 2026 aufgelöst.“
Seitens des Bildungsministeriums hieß es am Donnerstag: „Der Eintritt eines Schadens steht fest und der Vorwurf der Dienstpflichtverletzung ist aufrecht. Den auf Empfehlung der Finanzprokuratur geäußerten Verdacht, dass auch gegen das Strafgesetz verstoßen wurde, haben die Strafverfolgungsbehörden nicht bestätigt. Daraus folgt weder ein Fehler in der Vorgansweise noch ein Bedarf nach Konsequenzen. Es wird mit dem Vergleich, der einen Aufwand nicht annähernd in der genannten Höhe impliziert, lediglich in vernünftiger Weise eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung vermieden.“
Der KURIER hatte auch das neue PH-Rektorat in Baden gefragt, ob nach Rauschers Rehabilitation noch eine offizielle Verabschiedung Rauschers geplant ist – eine Antwort vom neuen Rektor Bernd Langensteiner blieb bis Redaktionsschluss aus. Auch Rektorin Karl reagierte nicht auf eine KURIER-Anfrage.
Offen bleibt vor allem die Frage, warum das für den Steuerzahler sehr teure Schlamassel eigentlich passiert ist. Wie berichtet wurde im März 2026 auch an das Ministerium anonym eine „Checkliste einer Intrige“ verschickt – in der ein dreiseitiger Plan zur Absetzung Rauschers minutiös gelistet war. Das Ministerium meint nun dazu: „Zur Frage des anonymen Schreibens, das eine `Intrige´ suggeriert, wurden die Vorwürfe geprüft. Es liegen uns keine Informationen vor, die die Darstellung einer Intrige stützen oder die Authentizität des Dokuments bestätigen.“
So bleibt …read more
Source:: Kurier.at – Politik



