
In der Debatte um das mit dem neuen Schuljahr startende Kopftuchverbot für unter 14-Jährige zeigt sich Integrations- und Kultusministerin Claudia Bauer (ÖVP) „irritiert“ über den gestrigen Auftritt des Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) Ümit Vural in der ZiB 2. „Auch für den obersten Vertreter einer Glaubensgemeinschaft in Österreich muss die Einhaltung unserer Gesetze völlig selbstverständlich und klar sein“, sagte sie in einer Stellungnahme am Mittwoch.
Vural zeigte sich im ORF-Studio gegenüber dem neuen Verbot kritisch und meinte, es sei zu respektieren, wenn Mädchen darauf beharrten, das Kopftuch trotzdem zu tragen. Aufrufe, das Gesetz zu missachten, unterstütze die IGGÖ aber „überhaupt nicht“.
Bauer über Kopftuchverbot: „Gesetz ist Gesetz“
Für Bauer war sein Auftritt aber nicht überzeugend. „Gesetz ist Gesetz und ich erwarte mir, dass das von allen eingehalten wird. Es ist irritierend, wenn es einer minutenlangen Diskussion im Fernsehen bedarf, bis dem zugestimmt wird.“
Inakzeptabel sei zudem eine Falschinformation auf der Homepage der IGGÖ. Dort werde behauptet, die Schule dürfe ohne Eltern mit Mädchen nicht über das Kopftuch reden. „Das ist falsch und muss richtiggestellt werden. Gerade für Mädchen, die gezwungen werden, das Kopftuch zu tragen, sind die Gespräche in der Schule die einzige Chance, das auch jemandem anzuvertrauen. Wer ihnen diese Chance nimmt, macht sich zum Mittäter“, stellte die Ministerin klar.
„Eltern werden sanktioniert, nicht die Mädchen“
Bei Armin Wolf in der ZiB 2 am Mittwochabend betonte die Ministerin, dass man dieses Mal „sehr behutsam“ bei der Erarbeitung des Gesetzes vorgegangen sei, es habe viele Elternabende und Expertengespräche im Vorfeld gegeben. „Wir haben Kritik des Verfassungsgerichtshofs vor paar Jahren eingearbeitet, daher gibt es auch die Begleitmaßnahmen.“
Bauer betont, dass das Gesetz rein auf das Kindeswohl abziele und „stärker wiege“ als das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung. Auch würden nicht die kopftuchtragenden Mädchen bei einem Verstoß des Verbots sanktioniert werden: „Wenn Strafen ausgesprochen werden, richten sich diese gegen die Eltern, da es sich um minderjährige Kinder handelt – und Eltern haften für ihre Kinder,“ so Bauer.
Zu Erinnerung: Bei wiederholten Verstößen kann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden, am Ende drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro, so das neue Gesetz.
„Starke Auswirkung auf Entwicklung“
Inwiefern das Gesetz nun aber die Selbstbestimmung der Mädchen stärke? „Sobald ein Mädchen ein Kopftuch trägt, wird es unsichtbar,“ zeigt sich die Ministerin überzeugt und nennt etwaige Nicht-Teilnahme am Sport- oder Schwimmunterricht als Beispiel.
Mädchen unter 14 Jahren seien zudem noch nicht (religions-)mündig, das Risiko, durch familiäre Prägung durch Mütter, Großmütter aber auch durch Influencerinnen das Bild, das sie ohne Kopftuch keine „gute Muslima“ seien, zu verfestigen, sei gegeben. Und zwar anders, als beispielsweise bei einem Buben, der eine jüdische Kippa trägt – was weiterhin in der Schule erlaubt ist.
„Wir haben uns das auch bei den anderen religiösen Symbolen angesehen – keines hat so eine starke Auswirkung auf die Persönlichkeitsentwicklung wie das Kopftuch bei Mädchen,“ hält die ÖVP-Ministerin fest. Woher sie das wisse? Das habe man aus vielen Gesprächen mit Psychologinnen und Psychologen erörtert.
Source:: Kurier.at – Politik



