
Die Bestellung von Bernd Langensteiner zum Rektor der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich durch Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) hat nun ein rechtliches Nachspiel.
Die amtierende Vizerektorin Edda Polz, die sich ebenfalls um die Funktion beworben hatte, hat am 28. August über ihre Rechtsvertretung einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission im Frauenministerium eingebracht. Der Antrag liegt auch dem KURIER vor.
Die Kommission soll feststellen, dass die Entscheidung des Bildungsministers das Gleichbehandlungsgebot verletzt – wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Weltanschauung.
Bildungsminister Wiederkehr hatte Langensteiner, zuletzt Leiter der Bildungsregion Wels-Grieskirchen-Eferding in der Bildungsdirektion Oberösterreich, am 25. Juni zum neuen Rektor bestellt; er leitet die Hochschule in Baden seit 1. August.
Polz erklärte dazu in einer Aussendung: „Es handelt sich um eine parteipolitische Besetzung des Ministers, die der Gewerkschaft und nicht dem Hochschulrat folgt. Wissenschaftliche Qualifikation und langjährige Führungsarbeit in der tertiären Bildung sowie mein Einsatz an der PH NÖ sind offenbar egal. Geschlecht und Parteipolitik wiegen beim Neos-Minister offenkundig schwer.“
Streit um die Reihung
Kern des Antrags ist die Feststellung, dass der Hochschulrat der PH NÖ – das gesetzlich zur Beurteilung der Bewerbungen berufene Gremium – Polz nach den Hearings im Februar als bestgeeignete Kandidatin qualifiziert hat. Der Minister sei davon ohne sachliche Begründung abgewichen.
Das Résumé-Protokoll der Hearings vom 10. Februar zeigt auch die Einschätzung des beigezogenen Personalberatungsunternehmens, das für Polz deutlich günstiger ausfällt als für Langensteiner. Ihr werden Verbundenheit mit der Hochschule und Entwicklungsverständnis attestiert, ihm wird bescheinigt, er wirke „primär als zielorientierter Macher und weniger als sozial orientierter Gestalter“, seine Forschungsexpertise liege außerhalb der Pädagogik.
Polz argumentiert zudem mit ihrer formalen Qualifikation: Sie hat zwei Doktorate der Pädagogik, ein Rechtsstudium und vier Jahre Vizerektorat, während Langensteiner etwa beim Kriterium der organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Pädagogischen Hochschule „kein Nachweis“ attestiert wird, so Polz.
Personalvertretung als Zünglein an der Waage?
Eine Schlüsselrolle im Verfahren spielt laut Beschwerde der Dienststellenausschuss (DA) der PH NÖ. Dieser gab – im Gesetz nicht vorgesehen – gleich zwei Stellungnahmen ab, in denen er Langensteiner als „mit Abstand am besten geeignet“ bezeichnete.
Gegen Polz erhob der DA massive Vorwürfe: von Einflussnahmen auf das Hochschulkollegium über mögliche nachträgliche Notenänderungen bis zur Missachtung einer ministeriellen Weisung; sie dürfe „keinesfalls zur Rektorin berufen werden“. Belege enthalten die Stellungnahmen nicht, es handelt sich um einseitige Darstellungen der Personalvertretung. Polz weist die Vorwürfe im Antrag als „vage“ und „falsch“ zurück.
Die Antragstellerin hält die Stellungnahmen des DA für politisch motiviert: Der DA besteht aus einer einzigen Fraktion, der Liste „Team-PH Liste Jörg Spenger fcg & unabhängige“ – das Kürzel steht für die ÖVP-nahe Fraktion Christlicher Gewerkschafter. Langensteiner wiederum ist laut aktuellem Vereinsregisterauszug Bundesobmann-Stellvertreter der Vereinigung christlicher Lehrerinnen und Lehrer (VCL) und laut deren Website Obmann des VCL Oberösterreich – obwohl er 2024 in den Oberösterreichischen Nachrichten angekündigt hatte, seine Gewerkschaftsfunktion nach der Bestellung zum Bildungsregionsleiter zurückzulegen.
Diese Übereinstimmung der weltanschaulichen Ausrichtung von DA und VCL schließe eine objektive Beurteilung aus, so der Antrag.
Der Rechtsanwalt von Vizerektorin Polz, Dominik Konlechner, erklärt gegenüber dem KURIER: „Der Minister übergeht die bestgereihte Kandidatin zugunsten eines politisch punzierten Gewerkschaftsvertreters. Unter anderen Umständen wird aus so einer Willkür ein Strafverfahren. Uns bleibt …read more
Source:: Kurier.at – Politik



