
Die EU-Kommission würde der in Deutschland geplanten Investitionsverpflichtung für Streaminganbieter in derzeitiger Form nicht zustimmen, da sie ihrer Ansicht nach nicht im Einklang mit Unionsrecht stehe. Das berichtet die FAZ unter Berufung auf ein Schreiben von Roberto Viola, Chef der Generaldirektion für Kommunikationsnetze. Kulturminister Wolfram Weimer (CDU) will mit dem Gesetz private und öffentlich-rechtliche Plattformen dazu verpflichten, mindestens acht Prozent ihres Nettoumsatzes in Deutschland in europäische Filmproduktionen zu investieren. Wer freiwillig auf zwölf Prozent erhöht, optiert für flexiblere Modelle. Subquoten waren für deutschsprachige Inhalte vorgesehen.
Die EU-Kommission mahnt nun ein, dass die deutsche Bundesregierung dafür sorgen müsse, dass die Maßnahmen „einschließlich der Höhe der finanziellen Verpflichtungen, (…) eng mit dem Ziel der Förderung europäischer Werke verbunden bleiben und nicht über das zur Erreichung dieses Ziels notwendige Maß hinausgehen“. Die Kommission sei zudem der Auffassung, es mangle dem Entwurf an der nötigen Differenzierung zwischen den verschiedenen Kategorien von Mediendiensten. Auch sei die Höhe der Investitionsverpflichtung zu hinterfragen.
Modelle ähnlicher Art gibt es bereits in einigen EU-Ländern. Das österreichische Kultur- und Medienministerium (SPÖ) arbeitet derzeit an einer Streamingabgabe, die Koalitionspartner ÖVP und Neos fordern allerdings eine Investitionsverpflichtung.tem
Source:: Kurier.at – Kultur



