
Eine der treibenden Kräfte der Cum-Ex-Steuerhinterziehung in Deutschland, der Anwalt Kai-Uwe Steck, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Nachdem das Bonner Landgericht ihn bereits im vergangenen Jahr zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt hatte, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Strafmaß nun und begründete das mit Stecks besonderer Rolle als Kronzeuge der Strafverfolgungsbehörden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Source:: Kurier.at – Politik
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