
Marine Le Pen wirkt voll in ihrem Element, als sie sich an diesem Mittwochvormittag den Weg durch die Menge im westfranzösischen Städtchen La Flèche bahnt. Die Rechtspopulistin umarmt Menschen, schüttelt Hände, macht Selfies. Parteichef Jordan Bardella, sonst ein Liebling der Medien, hält sich diskret hinter ihr. Monatelang stand er im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit in Frankreich, denn er wurde längst als wahrscheinlicher Kandidat der größten Oppositionspartei des Landes gehandelt. Jetzt aber ist wieder alles anders und seine Mentorin die Hauptperson.
Die Szene erscheint wie ein ganz normaler Wahlkampfauftritt einer französischen Präsidentschaftskandidatin an einem Ort, wo man ihr wohlgesonnen ist. La Flèche wird seit März von einem Bürgermeister ihrer rechtsextremen Partei Rassemblement National (RN) regiert. Deshalb hat Le Pen das Städtchen für den Auftakt ihrer Kampagne ausgesucht. Sie will hier Stärke und Zuversicht demonstrieren.
Verurteilung wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt
Doch „normal“ erscheinen diese Vorgänge nicht allen. Am Vortag hatte das Berufungsgericht in Paris die Verurteilung der 57-Jährigen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt. Es betonte die „objektive Schwere“ der Taten. Die rechtsextreme Politikerin stand demnach im Zentrum eines Systems, bei dem jahrelang Parteimitarbeiter als angebliche Assistenten von EU-Abgeordneten bezahlt wurden, die nie für diese gearbeitet haben. Der Schaden für das EU-Parlament belief sich auf mehr als vier Millionen Euro.
Dennoch verringerten die Berufungsrichter das Strafmaß gegenüber jenem der ersten Instanz im Frühjahr 2025 deutlich. Die fünfjährige Unwählbarkeit mit sofortiger Wirkung reduzierten sie derart, dass sie bereits abgegolten und Le Pens Wahlsperre aufgehoben ist. Statt vier Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung, erhielt sie drei Jahre, von denen sie eines mit elektronischer Fußfessel im Hausarrest absitzen darf.
Sie selbst hat es im Vorfeld stets ausgeschlossen, unter diesen Bedingungen bei der Präsidentschaftswahl im April und Mai 2027 zu kandidieren. Stattdessen werde sie Bardella den Vortritt lassen. Doch in einem Fernsehinterview am Dienstagabend zur besten Sendezeit erklärte sich die Rechtsextreme überraschend zur Kandidatin. Sie werde überdies Revision einlegen, schließlich sei sie unschuldig.
„Nein, ich spiele nicht auf Zeit, ich nutze einfach nur meine Rechte, die der Rechtsstaat allen bietet“, versicherte Le Pen am Mittwoch in La Flèche. Doch Beobachter unterstreichen das große Risiko, das sie eingeht. Bis zum nächsten Urteil ist ihre Strafe ausgesetzt, sie kann ungestört Wahlkampf machen. Doch der Richterspruch könnte durch ein beschleunigtes Verfahren Ende 2026 oder Anfang 2027 fallen. Das Kassationsgericht wird dabei nicht den Prozess neu aufrollen, sondern lediglich darüber entscheiden, ob alle Verfahrensregeln eingehalten wurden, ob es Rechtsfehler gab. Sollte es das Urteil aufheben, wäre das kein Freispruch, aber ein anderes Berufungsgericht müsste den Fall noch einmal neu verhandeln – Le Pen hätte viel Zeit gewonnen.
Falls das Tribunal die Revision verwirft, bleibt der Richterspruch von Dienstag rechtskräftig. Der Politikerin müsste innerhalb von fünf Monaten eine elektronische Fußfessel angelegt werden und sie wäre verpflichtet, alle Reisen oder Wahlkampfauftritte vorab genehmigen zu lassen. Dann würde sie die letzten Monate oder Wochen vom Hausarrest aus Wahlkampf führen. Wie sie in dem Fall damit umgehen will? „Wir werden sehen“, antwortete sie nonchalant auf diese Frage des Journalisten. „Die Franzosen werden darüber richten.“ Sollte die Menschen sie …read more
Source:: Kurier.at – Politik



