Finanzen: Rechnungshof rügt ÖVP wegen drei Verstößen

Politik

Der Rechnungshof (RH) hat seine Prüfung des Rechenschaftsberichts 2023 der ÖVP abgeschlossen – und dabei einige, wenn auch geringe, Mängel festgestellt. 

Kurios war, dass die Volkspartei insgesamt vier Anläufe benötigte, bis der Bericht den Anforderungen des Parteiengesetzes formal entsprach. In drei Punkten blieb der RH bei seiner Einschätzung, dass Verstöße vorliegen, und erstattete Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS), der nun über mögliche Geldbußen zu entscheiden hat.

Grazer Parteizeitschrift

Im Zentrum der Kritik steht die Zeitschrift „GRAZ konkret“, die 2023 dreimal erschien – herausgegeben von der Grazer Volkspartei gemeinsam mit dem ÖVP-Gemeinderatsklub Graz. Die Kosten von insgesamt rund 63.300 Euro teilten sich Partei und Klub etwa zur Hälfte.

Der RH kam jedoch nach inhaltlicher Analyse der Beiträge zu dem Schluss, dass die Zeitschrift überwiegend Parteiwerbung transportierte: Über die drei Ausgaben gerechnet hätte die Partei mindestens 70 Prozent der Kosten tragen müssen, also rund 44.300 Euro. Und weil der Gemeinderatsclub einen Teil der eigentlich der Partei zuzurechnenden Kosten übernahm, liegt aus Sicht des RH eine Spende des Clubs an die Grazer Volkspartei von zumindest 12.564 Euro vor. 

Das ist doppelt problematisch – hätte als Spende ausgewiesen werden müssen. Und die Summe überschreitet die gesetzliche Spendenobergrenze um knapp 4.000 Euro.

Mitgliedsbeitrag oder Spende?

Ein zweiter Fall betrifft einen als Mitgliedsbeitrag deklarierten Betrag von 7.000 Euro eines Unternehmens. Auf Nachfrage des RH rechnete die Partei nach – und kam auf einen tatsächlichen Mitgliedsbeitrag von nur 3.000 Euro. Die Differenz von 4.000 Euro war damit eine Spende, die bereits im Sommer 2023 quartalsweise an den RH hätte gemeldet werden müssen. Das geschah nicht – aus Sicht des Prüforgans ein weiterer Gesetzesverstoß.

  Ungarn tritt offiziell EU-Staatsanwaltschaft bei

Der dritte UPTS-relevante Punkt: Erst durch eine Überprüfung des Landes-Rechnungshofs Vorarlberg kamen drei Spenden an ÖVP-Teilorganisationen ans Licht – zwei an die ÖVP Frauen Vorarlberg (200 und 370 Euro) sowie eine an die Bauernbund-Ortsgruppe Schoppernau (207,92 Euro). Gemeldet wurden die insgesamt 777,92 Euro erst im März 2026 – mehr als zwei Jahre nach den gesetzlichen Fristen.

Weitere Mängel

Darüber hinaus stellte der RH zwei nach dem Parteiengesetz unzulässige Spenden fest:

1.000 Euro eines Unternehmens an den Bauernbund Tirol, dessen Gesellschafter überwiegend ausländische Personen waren – ausländische Spenden über 500 Euro sind verboten.

350 Euro eines Unternehmens an den ÖAAB Oberösterreich, an dem die OÖ Landesholding – und damit indirekt das Land – mehrheitlich beteiligt war. Spenden von Unternehmen mit relevanter öffentlicher Beteiligung sind ebenfalls untersagt.

Die Liste der weiteren formalen Mängel reicht von unvollständig ausgewiesenen Gliederungen und Bezirksorganisationen über fehlende Angaben zu Inseratenerträgen und einer Immobilie bis zu Richtigstellungen bei Beteiligungsunternehmen und Verbindlichkeiten gegenüber Banken. Diese Punkte korrigierte die Partei im Laufe des Verfahrens. Weitere Verdachtsmomente – etwa rund um den Seniorenbund oder das Personenkomitee „Gemeinsam für Haslauer“ – konnte die ÖVP in ihren Stellungnahmen ausräumen.

Über allfällige Geldbußen entscheidet der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat. Zur Einordnung: Die ÖVP erhielt 2023 allein aus Bundes- und Landesmitteln rund 58 Millionen Euro an öffentlicher Parteienförderung.

Der Bericht als Download

…read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.