Neues Gesetz beschleunigt Ausbau von Windrädern und PV-Anlagen

Politik

Durch eine nächtliche Einigung der Regierungsparteien mit den Grünen wurde ein Kompromiss zum Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG) erzielt. Worum geht es konkret?

Was soll das EABG verändern? 

Das EABG soll die Genehmigungsverfahren für Vorhaben der Energiewende durch ein konzentriertes Verfahren (One-Stop-Shop) und Digitalisierung deutlich beschleunigen. Zudem setzt es europarechtliche Vorgaben um und verankert erstmals verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energien und deren Verteilung auf die Bundesländer.

Was meint das Gesetz mit „überwiegenden öffentlichen Interesse“ am Ausbau der Erneuerbaren? 

Das Gesetz führt für erneuerbare Energieanlagen, Stromnetze und Speicher ein sogenanntes „überragendes öffentliches Interesse“ ein. Das bedeutet, dass diesen Vorhaben künftig ein besonderer Vorrang eingeräumt wird, um Verzögerungen in den Verfahren zu verhindern. Dadurch sollen Projekte für die Energiewende – insbesondere in eigens definierten Beschleunigungszonen – deutlich schneller genehmigt und gebaut werden können.

Warum dauern Genehmigungsverfahren von Ökostromprojekten oft Jahre?

Aktuell dauern Genehmigungen oft sehr lange, weil enorme bürokratische Hürden bestehen und viele verschiedene Behörden statt eines zentralen „One-Stop-Shops“ eingebunden sind. Zudem scheitert der Ausbau häufig an mangelnden Flächenausweisungen und der Blockadehaltung einzelner Bundesländer.

Warum benötigt die Regierung die Stimmung der Grünen für das Gesetz?

Energie ist eigentlich Sache der Länder. Ohne die Zustimmung einer Oppositionspartei wäre die verfassungsrechtlich nötige Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen. Die FPÖ sagte von Anfang an Nein, die Grünen haben verhandelt.

Die Grünen wollten noch am Mittwoch nicht zustimmen: Was haben die Grünen bei den Verhandlungen letztlich erreicht?

Die Grünen konnten eine Erhöhung der Ausbauziele für 2030 um 3 Terawattstunden (auf 30 TWh) sowie ein neues langfristiges Ziel von 40 TWh bis 2035 durchsetzen. Zudem erreichten sie Naturschutz-Vorgaben, wie den Schutz unverbauter Flussjuwele, in denen das „überragende öffentliche Interesse“ und vereinfachte Verfahren für den Wasserkraftausbau nicht gelten.

  Höhere Ausbauziele im EABG fixiert: Regierung einigt sich mit Grünen

Wenn Energie Sache der Länder ist: Was ist der Hebel des Bundes für die Länder, damit auch wirklich ausgebaut wird?

Wenn die Bundesländer ihre verbindlichen Ausbauziele verfehlen, werden ihnen als Sanktion geringfügig Gelder aus dem Technologiefonds gestrichen beziehungsweise einbehalten. Zusätzlich erhält der Energieminister ab dem Jahr 2029 ein gesetzliches Eingriffsrecht, falls Länder beim Ausbau säumig bleiben. Damit sind Konflikte programmiert.

Warum wird erst in drei Jahren festgelegt, welches Land welche Art von Ökostrom (Wind, Wasser, PV, Geothermie) ausbauen muss?

Der Eingriff in Kompetenzen der Länder ist extrem heikel. Das Gesetz gibt auch nur den Rahmen vor, dass spätestens in drei Jahren per Verordnung verbindlich festgelegt sein muss, welches Land welche Technologien in welchem Ausmaß beisteuert. Die Hoffnung ist, dass das gar nicht nötig sein wird.

Was sagen die Ökostromverbände zum erzielten Kompromiss?

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) betrachtet die Einigung als tragfähigen Kompromiss. Begrüßt werden vor allem der neue Bund-Länder-Mechanismus und die Erhöhung der Ziele auf 40 TWh bis 2035. Kritisiert wird, dass diese Ziele immer noch hinter dem Niveau zurückbleiben, das für die Energiewende nötig wäre. Zudem pocht der EEÖ auf eine konsequente Umsetzung der Länder bei Widmungen und Genehmigungen, da hier noch immer Blockadehaltungen bestünden.

Und wie sehen das die Umwelt-NGO?

Global 2000 nennt das EABG einen „Schritt in die richtige Richtung“, es sei aber noch nicht der versprochene „Erneuerbaren-Turbo“. Der WWF lobt, dass unverbaubare Flüsse geschützt werden.

…read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.