
Am Donnerstag hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem ersten Urteil gegen René Benko wegen betrügerischer Krida befasst. Der Signa-Gründer war im Oktober 2025 erstinstanzlich teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Benko soll seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthalten haben. Und das zu einem Zeitpunkt, als seine persönliche Insolvenz bereits absehbar gewesen sei.
Benkos Verteidigung hat den Schuldspruch Benkos und das Strafausmaß angefochten – und ist damit gescheitert. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den Schuldspruch des ersten Urteils bestätigt.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft
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