Übungen zeigen Lücken: EU-Verteidigungsminister diskutieren Beistandsklausel

Politik

Im Zentrum des Treffens der EU-Verteidigungsministerinnen und -minister am Dienstag in Brüssel stehen die Friedensbemühungen in Nahost und der Ukraine. Diskutiert wird auch die EU-Beistandspflicht, die konkretisiert werden soll. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) betonte dazu vor dem Treffen, es sei wichtig, koordiniert vorzugehen und sich vorzubereiten. EU-Chefdiplomatin Kaja Kallas forderte, die Klausel zu konkretisieren und mit mehr Substanz zu füllen.

Da mit Zypern auch ein EU-Mitgliedstaat von iranischen Angriffen betroffen war, soll jetzt die genaue Rolle und Funktion der EU-Beistandsklausel festgelegt werden: Bis Juni wurde die EU-Kommission beim informellen EU-Gipfel in Zypern beauftragt, eine konkrete Vorgehensweise im Falle der Aktivierung durch einen EU-Staat auszuarbeiten. Die Klausel in Artikel 42 Absatz 7 der EU-Verträge besagt, dass im Falle eines „bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ die anderen EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, den angegriffenen EU-Staat zu unterstützen. Dies muss aber nicht militärisch sein.

Tanner meinte vor dem Ratstreffen gegenüber Journalistinnen und Journalisten, „dass es auch relevant ist, insbesondere auch die europäischen Institutionen darauf vorzubereiten“. Beispielsweise: „Haben wir auch Frontex im Blick? Die Lagen können ja sehr verschiedene sein.“ Und „das zu koordinieren, sich darauf vorzubereiten, das halte ich für klug“, so die Ministerin weiter. Sie hält hingegen „nicht für nötig auszudefinieren, wie die Hilfe Österreichs aussehen sollte, wenn ein EU-Land angegriffen wird“. Die einzelnen Szenarien könnten nach ihrer Meinung erst in der jeweiligen Lage beurteilt werden.

Österreich sei gut vorbereitet

„Dass wir in Österreich auf sehr vieles vorbereitet sind, das haben wir ja schon unter Beweis gestellt“, betonte Tanner. Als Beispiel nannte sie die Terroranschläge von Paris 2015; Frankreich bat damals seine EU-Partner unter Berufung auf Artikel 42 Absatz 7 um Hilfe; es war das einzige Mal, dass die Klausel bisher aktiviert wurde. „Frankreich konnte damit seine Soldatinnen und Soldaten aus Mali zum Einsatz bringen im eigenen Land. Und wir haben diese Lücke, die dort entstanden ist, mit unseren Soldaten aufgefüllt“, so die Ministerin.

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EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas ging bei ihrem Eintreffen im Rat auf die technischen Übungen zur Beistandsklausel ein, die auf Botschafterebene in Brüssel stattgefunden hatten. Das verfasste Papier enthalte drei verschiedene Szenarien: „Das eine ist das Szenario, bei dem es zu einem Angriff auf NATO-Staaten kommt. In diesem Fall werden Artikel 5 und Artikel 42.7 parallel ausgelöst. Das andere Szenario ist, wenn es sich um ein Land handelt, das nicht der NATO angehört; hier kommt ausschließlich Artikel 42.7 zur Anwendung.“ Das dritte Szenario sei bei einem hybriden Angriff.

Kallas: Übungen zeigen Lücken auf

„Natürlich sprechen wir nicht öffentlich über diese Übungen, da sie die Lücken aufzeigen, die wir haben“, so Kallas weiter. Das sei der Sinn dieser Übung gewesen: „Wir müssen wirklich konkreter werden. Wer macht was? Wer kann was von der Kommission verlangen? Was kann die Kommission tun? Was kann der Auswärtige Dienst tun? Was können die Mitgliedstaaten tun?“ Es sei kompliziert, da der Artikel sehr weit gefasst und vage sei: „Wir müssen das Ganze wirklich mit mehr Substanz füllen“, forderte die Estin.

Grundsätzlich gehe es darum, „dass wir europäische Verteidigungsfähigkeit erlangen, das heißt, die Budgets steigern“, so Tanner mit Blick auf die Lagen in Nahost …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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