Umstrittene Paketabgabe: Gesetzesvorschlag nun in Begutachtung

Wirtschaft

Rund 280 Millionen Euro jährlich soll die umstrittene Paketabgabe dem Bund und den Ländern bringen. Den Gesetzesentwurf legte die Regierung am Montag dem Parlament vor. Der ursprüngliche Plan, nur für Sendungen aus Drittstaaten eine Paketabgabe einzuführen, ließ sich rechtlich nicht umsetzen, berichten „Zeit im Bild“ und „Der Standard“. Daher werden ab Ende September 2 Euro pro Sendung für inländische Paketzustellungen fällig, wenn Unternehmen Pakete an Endverbraucher senden.

Allerdings sieht der Gesetzesentwurf einige Ausnahmen vor. So gilt die Abgabe nur für Geschäfte mit Endkunden, B2B-Onlineshops sind davon also nicht betroffen. Die Regelung gilt zudem nur für Unternehmen im Versandhandel mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im Jahr. Neben den großen Plattformen wie Temu oder Shein sind damit auch heimische Versandhändler wie die Otto Austria Group oder Electronic4you betroffen.

Abgabe trotz niedrigerem Umsatz

Aber auch österreichische Unternehmen, die die Umsatzgrenze nicht erreichen, aber ihre Produkte über große Plattformen und Marktplätze anbieten, müssen die Paketabgabe bezahlen. Die Abgabe muss vom Versandhändler abgeführt werden, wobei Plattformen wie Amazon als Versandhändler gelten.

Die Paketabgabe fällt auch nicht an, wenn die Bestellungen nicht im Wege der Fernkommunikation erfolgt ist. Dazu zählt etwa der Einkauf im Geschäft, den sich die Kundin oder der Kunde zustellen lässt. Wenn Unternehmer die im Geschäftslokal bestellte Ware selbst zustellen, fällt ebenfalls keine Abgabe an. Versandhändler sollen zudem die Wahl haben, ob sie die Steuer pro Bestellung oder pro Paket abrechnen wollen.

…read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

  Insolvente Transportfirma kämpft mit 36 Millionen Euro Schulden um Sanierung

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.