Zusatzpension: Was bringt das neue Modell?

Politik

Das Gesetz sollte vor dem Sommer beschlossen werden, nun wird es eher der September. Fix ist: Die Bundesregierung schafft die Option einer betrieblichen Zusatzpension für alle. „Es ist die größte Reform seit der Einführung der betrieblichen Altersvorsorge vor 35 Jahren“, sagt Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensions- und Vorsorgekassen, im KURIER-Interview. 

Warum er das so sieht und was genau die Regierung vorhat – ein Überblick:

Wer hat derzeit Zugang zu einer betrieblichen Vorsorge?

Alle, und zwar über die 2003 eingeführte Abfertigung Neu. Arbeitgeber sind verpflichtet, 1,53 Prozent des Bruttogehalts in Vorsorgekassen einzuzahlen. Nur liegen die durchschnittlichen Renditen der Kassen von 2 bis 2,5 Prozent pro Jahr, die teilweise sogar unter der Inflation liegen. Ein Grund ist die „Kapitalgarantie“: Die Kassen sind verpflichtet, einbezahlte Beträge wieder zur Gänze auszuzahlen. Arbeitnehmer können sich die Abfertigung zudem bei einem Jobwechsel ausbezahlen lassen. Das führt dazu, dass die Beträge sehr konservativ veranlagt werden, etwa in Staatsanleihen – was zu niedrigen Renditen von durchschnittlich 2 bis 2,5 Prozent führt.

Wo liegt der Unterschied zu einer betrieblichen Zusatzpension?

Parallel zu den Vorsorgekassen gibt es auch Pensionskassen – ohne diese Verpflichtung. Sie setzen stärker auf Aktien, die Renditen sind höher: „Dort hatten wir über 35 Jahre eine durchschnittliche Verzinsung von fünf Prozent pro Jahr“, betont Zakostelsky. Zugang zu einer betrieblichen Zusatzpension haben derzeit nur 25 Prozent der Arbeitnehmer.

Was ändert sich jetzt?

„Alle Österreicherinnen und Österreicher erhalten die Möglichkeit auf eine Zusatzpension“, sagt Zakostelsky. Die Vorsorge- und Pensionskassen werden über einen Generalpensionskassenvertrag vernetzt. „Früher haben die beiden Systeme nebeneinander existiert.“ Die Regierung schafft im Rahmen der betrieblichen Vorsorge ein Modell, das den Pensionskassen stark ähnelt. Und dort kann man künftig die Abfertigung Neu veranlagen lassen.

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Bleibt die Abfertigung Neu als Sicherheitsvariante bestehen?

Ja. Arbeitnehmer müssen sogar beantragen, dass sie freiwillig in das neue Modell wechseln wollen. Die Vorsorgekassen müssen zudem über die Vor- und Nachteile eines Wechsels informieren. „Wir werden das einfach und gut erklären“, sagt Zakostelsky. Wann die Info-Kampagne startet, sei noch offen – weil gesetzliche Fristen noch fehlen.

Wie wird das Geld im neuen Modell veranlagt?

Längerfristig, ohne Kapitalgarantie und ohne die Möglichkeit, es vor Pensionsantritt auszahlen zu lassen. Die Mittel stehen in der Regel also erst mit Pensionsantritt zur Verfügung. Es kann als Einmalbetrag ausbezahlt, aber auch in eine Pensionskasse oder Lebensversicherung übertragen werden. Die Beträge werden zudem längerfristig und gleichzeitig mit mehr Risiko veranlagt. Ziel: höhere Renditen – und eine betriebliche Zusatzpension, die dieser Bezeichnung gerecht wird.

Gibt es gar keine Möglichkeit, sich das Geld vor dem Pensionsantritt auszahlen zu lassen?

Für soziale Härtefälle will die Regierung Ausnahmen einführen. Und: Wer zusätzlich Geld in die Pensionskasse einzahlt, kann auf diese Eigenbeträge vorzeitig zugreifen – etwa bei einem Jobwechsel. Klüger wäre es aber, auch die Eigenbeiträge in der Kasse zu lassen, sagt Zakostelsky: „Die Pensionsanteile, die daraus resultieren, bekommt man steuerfrei heraus.“

Ist das neue Modell riskanter?

Langfristig betrachtet profitiere man bei einer Veranlagung am Kapitalmarkt historisch betrachtet immer stärker, sagt Zakostelsky – die Statistiken der letzten Jahrzehnte geben ihm recht. Und im Falle einer längeren Kapitalmarktkrise? Es wird die Möglichkeit geben, das Geld für die Zusatzpension nach einem Lebensphasenmodell zu …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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