„Veggie-Burger“ darf weiterhin gegessen werden

Wirtschaft

Der „Veggie-Burger“ und das „Tofu-Schnitzel“ dürfen auch in Zukunft so heißen: Der Rat der EU-Länder hat dies am Montag in Brüssel final abgesegnet. Nicht erlaubt sind künftig jedoch Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke („Cuts“) beziehen, wie „Seitan-Steak“ oder „veganes Huhn“. Diese Neuerungen werden aber erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist gelten, um der Branche Zeit zur Anpassung zu geben.

„Tofu-Kotelett “ oder „fleischloser Leberkäse“ verboten

Das Gesetz wird nun unterzeichnet, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt anschließend in Kraft. Für das meiste Aufsehen hatte ein mögliches Verbot der Bezeichnungen „Veggie-Burger“ oder „Seitan-Schnitzel“ gesorgt. Diese stehen nun aber nicht auf der finalen Liste von Namen, die künftig tierischen Produkten vorbehalten sein sollen. Grundlegend wird darin Fleisch als „die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren“ festgelegt – also etwa Schulter, Steak oder Speck. Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett “ oder „fleischloser Leberkäse“ sind damit also in Zukunft verboten. „Dort, wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht“, hatte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) den Kompromiss begrüßt.

Teil eines Pakets für die Landwirte

Die neue Bestimmung ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Position von Landwirtinnen und Landwirten in der Lebensmittelversorgungskette gestärkt werden soll. Darin enthalten ist auch eine Regelung, die Endpreise für Lebensmittel die tatsächlichen Produktionskosten besser wiedergeben soll. Zudem klärt die Regelung auch die Verwendung von Begriffen wie „fair“ für landwirtschaftliche Produkte. Die Kommission hatte mit ihrem Vorschlag von Dezember 2024 auf die zahlreichen Bauernproteste in Brüssel und einigen EU-Staaten reagiert, etwa wegen steigenden Produktionskosten bei sinkenden Lebensmittelpreisen.

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Regelung gilt vorerst nur bis Ende 2027

Die Diskussionen um Veggie-Burger und Co sind aber noch nicht zu Ende, denn die Regelung gilt vorerst bis Ende 2027. Bis dahin muss eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU abgeschlossen sein. Diese gibt Fleischliebhabern nochmals die Möglichkeit, vegane Schnitzel vom Tisch zu bringen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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