„Veraltet“: Rechnungshof kritisiert österreichisches Weinrecht

Wirtschaft

Die Gesetze rund um Wein gelten hierzulande als besonders streng. Denn sie kommen aus der Zeit nach dem Weinskandal der 1980er-Jahre, als ein striktes Regelkorsett das verlorene Vertrauen wieder herstellen und eine weitere Blamage Österreichs in der internationalen Weinwelt verhindern sollte.

Seit einiger Zeit wird die Kritik am Gesetz immer lauter. Vor allem das Kontrollsystem, etwa wenn ein Wein als Qualitätswein ausgezeichnet werden soll, gilt für einige in der Branche als fehleranfällig.

Rechnungshof sieht dringenden Reformbedarf

Nun übt auch der Rechnungshof Kritik am heimischen Weinrecht. Das staatliche Kontrollorgan sehe dringenden Reformbedarf, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht. So sei etwa die Kontrollstruktur „veraltet und ineffizient“. Zudem sei Österreich bei Anpassungen an das EU-Recht säumig.

Denn im Weinrecht kommen sowohl nationale als auch europäische Regelungen zur Anwendung. Die rund 35 Verordnungen auf nationaler Ebene seien aber teilweise nicht mehr aktuell, schreiben die Prüfer in dem Bericht. Seit 2024 seien im EU-Recht etwa Erzeugergemeinschaften verankert. Nur diese sollen Anträge über die Herkunft eines Weines stellen oder Änderungen bei den bestehenden Produktspezifikationen vornehmen können.

Kritik an regionalen Weinkomitees in Österreich

In Österreich fehlen diese Erzeugergemeinschaften nach wie vor. Stattdessen würden nach wie vor regionale Weinkomitees in Abstimmung mit dem Nationalen Weinkomitee die Produktspezifikationen der Weine ausarbeiten. Die Prüfer kritisieren, dass bei diesen Komitees nicht alle betroffenen Weinbauern einbezogen werden und empfehlen eine rasche Umstellung von den Komitees auf EU-konforme Erzeugervereinigungen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Qualitätssicherung. Zuständig sind aktuell drei Behörden: Die Bundeskellereiinspektion, das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt (BAWB Eisenstadt) mit seinen vier Außenstellen sowie die Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg (BA Klosterneuburg).

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Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit sind ineffizient

Gesteuert werden die Behörden durch das Landwirtschaftsministerium. Die Prüfer bemängeln die Aufgabenverteilung: Denn die Behörden seien teilweise unterschiedlichen Sektionen zugeordnet, würden aber ohne interne Abstimmung die gleich Aufgaben erfüllen. Das Ergebnis sei eine ineffiziente Zusammenarbeit.

Auch bei den Kontrollen zur Qualitätssicherung orten die Prüfer Mängel. Das EU-Recht sehe seit 2010 stichprobenartige Kontrollen von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angaben vor. Auch diese Vorgabe wurde nicht umgesetzt. Zwar gebe es Kontrollen, ob dabei aber Produktspezifikationen eingehalten werden, werde in der Regel nicht überprüft. „Angaben etwa zur Weinmenge oder zur engeren Herkunft des Weins beruhen ausschließlich auf den Eigenangaben der Antragstellenden“, heißt es im Bericht.

Auch Regierung will Weinrecht ändern

Bestrebungen, das Weinrecht zu verändern, gibt es auch innerhalb der Regierung. Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos) kündigte etwa bereits vor mehreren Monaten an, die entsprechenden Gesetze im Zuge seines Entbürokratisierungspakets novellieren zu wollen. Sein Vorschlag sieht eine Vereinfachung der Gesetze rund um den Wein vor.

Zudem solle die verpflichtende sensorische Prüfung bei Qualitätsweinen entfallen. Bei dieser kontrolliert eine Jury aus sechs geprüften Winzern Geruch und Geschmack des Weins. Das strenge Kontrollkorsett habe nach dem Weinskandal gute Dienste geleistet und die Qualität in der Branche stark erhöht. Mittlerweile sei es aber in die Jahre gekommen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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