Forderung: Banken sollen Schuldnerberatung finanzieren

Wirtschaft

Die österreichischen Schuldnerberatungen gehen in die Offensive: Mit einer Bankenabgabe von 0,1 Prozent auf alle vergebenen Kredite soll die Finanzierung der Beratungsstellen langfristig gesichert werden.

Das Modell der geforderten Bankenabgabe ist simpel: Bei jeder Form von Fremdfinanzierung – ob Kredit, Ratenkauf oder Leasing – würden 0,1 Prozent der Kreditsumme in einen zentralen Fonds fließen. Bei einem jährlichen Neukreditvolumen von rund 35 Milliarden Euro, wie es die Österreichische Nationalbank ausweist, würden so 35 Millionen Euro zusammenkommen.

Gesamtbudget von etwa 25 Millionen Euro

„Aus diesem Topf soll Schuldenberatung finanziert werden“, erklärt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer des Dachverbands der Schuldnerberatungen, das Konzept. Der Fonds würde ähnlich wie der Familienlastenausgleichsfonds oder der Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds von der öffentlichen Hand verwaltet. Aktuell verfügen die Schuldnerberatungen über ein Gesamtbudget von etwa 25 Millionen Euro – und kommen damit „so recht und schlecht“ aus, wie Mitterlehner einräumt. In mehreren Bundesländern gibt es lange Wartelisten und Aufnahmestopps.

Kontoüberziehungen

Die Begründung für die geforderte Abgabe: „Fast alle Klienten der Schuldnerberatung“ haben einen Kredit oder eine andere Form der Fremdfinanzierung. „Die Banken schöpfen die Gewinne aus diesen Finanzierungsformen ab, und dann müssen sie auch die Schattenseiten mit einem wirklich sehr kleinen Betrag mitfinanzieren“, argumentiert Mitterlehner. Allein mit Kontoüberziehungen nehmen Banken in Österreich nach seinen Angaben jährlich über 300 Millionen Euro ein.

Dass die Kreditinstitute freiwillig zustimmen werden, erwartet Mitterlehner nicht. Vielmehr müsse der Gesetzgeber tätig werden – so wie bei der kürzlich verlängerten Bankenabgabe, die ebenfalls ohne Zustimmung der Branche beschlossen wurde.

„Der falsche Weg“

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„Das ist der falsche Weg, wir können der Forderung nichts abgewinnen“, kontert Eva Landrichtinger von der Bundessparte Banken und Versicherungen in der Wirtschaftskammer. „Wir setzen einen starken Fokus auf Finanzbildung. Außerdem sind die Banken, was die Kreditvergabe betrifft, schon eng reglementiert.“

Abschöpfungsverfahren

Noch dringlicher ist aus Sicht der Schuldnerberatungen die Frage der Entschuldungsdauer im Privatkonkurs. Mit 16. Juli 2026 läuft die seit fünf Jahren geltende Übergangsfrist von drei Jahren aus – danach würde wieder die alte Regelung von fünf Jahren gelten. Allerdings nur für private Schuldner. Aktive Unternehmer könnten sich weiterhin nach drei Jahren entschulden.

„Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz“, kritisiert Mitterlehner. „Es wäre eine Diskriminierung nach der Erwerbsform.“ Besonders absurd: Ein Unternehmer kann sich in drei Jahren entschulden, während seine Ehefrau, die zum Beispiel für seinen Kredit gebürgt hat, fünf Jahre brauchen würde.

Die Schuldnerberatungen sehen gleich mehrere rechtliche Probleme: erstens einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz, zweitens einen möglichen Widerspruch zur entsprechenden EU-Richtlinie, die die Grundlage für die Drei-Jahres-Frist bildet. Im schlimmsten Fall drohe Österreich sogar ein Vertragsverletzungsverfahren der EU.

Dabei sei die kürzere Entschuldungsdauer ein Erfolgsmodell: 98 Prozent der sogenannten Abschöpfungsverfahren laufen derzeit über drei Jahre. „Das funktioniert und wir hören auch von Gläubigerseite keine Beschwerden“, betont Mitterlehner. So seien die Quoten für die Gläubiger trotz kürzerer Entschuldungsdauer sogar höher als in früheren Jahren.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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