Chefredakteure protestieren gegen Handy- und Laptop-Verbot bei Terrorprozess

Politik

Eine Woche vor dem Prozess rund um den Terroranschlag von Villach, bei dem ein 14-Jähriger starb, haben Österreichs Chefredakteurinnen und Chefredakteure gegen Einschränkungen für Medienvertreter protestiert. Bei dem Prozess dürfen nämlich elektronische Geräte wie Handys oder Laptops nicht in den Verhandlungssaal mitgenommen werden. Der syrische Angeklagte selbst wird beim Prozess hinter einer eigens eingebauten Glaswand Platz nehmen, teilte das Gericht am Montag mit.

In einem Schreiben des Vereins der Chefredakteurinnen und Chefredakteure, dem sich auch ORF-News, Puls4 und der Presseclub Concordia anschlossen, wird betont, dass es nachvollziehbar sei, dass Film- und Fotoaufnahmen in einem so sensiblen Verfahren eingeschränkt werden: „Dass jedoch akkreditierten Medienvertreterinnen und Medienvertretern sogar die Mitnahme von Laptops und anderen elektronischen Arbeitsgeräten in den Verhandlungssaal untersagt wird, halten wir für demokratiepolitisch problematisch und im internationalen Vergleich äußerst ungewöhnlich.“

Berichterstattung „massiv erschwert“

Gerade bei einem Verfahren, das die Öffentlichkeit in hohem Maß betrifft, „sollte eine zeitnahe, präzise und professionelle Berichterstattung ermöglicht werden“. Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren entstehe „auch durch unmittelbare digitale Dokumentation und laufende Information der Bevölkerung“, und: „Ein generelles Verbot sämtlicher elektronischer Geräte erschwert diese Berichterstattung massiv.“ Aus der Regelung spreche „nicht nur ein generelles Misstrauen gegenüber professionellen Medienvertretern“, sondern auch eine „im Sinne der Medienfreiheit besorgniserregende Missachtung des substanziellen Unterschieds zwischen Journalistinnen und Journalisten, die im Gerichtssaal ihrem Beruf nachgehen, und anderen Besucherinnen und Besuchern“.

Der Verein der Chefredakteurinnen und Chefredakteure hielt zudem fest, dass die Auflagen „einen grundrechtswidrigen Eingriff in Art 10 MRK“ (Europäische Menschenrechtskonvention; Anm.) darstellen können, der die Freiheit der Berichterstattung garantiert. Es wird aus diesem Grund ersucht, „die besagte Regelung zurückzunehmen und eine praktikable Lösung zu ermöglichen, die sowohl Sicherheitsinteressen als auch die berechtigten Anforderungen unabhängiger Berichterstattung berücksichtigt“.

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Sicherheitskonzept als Grund genannt

Begründet werden die Einschränkungen, die sowohl für Zuhörer als auch Journalisten gelten, mit dem strengen Sicherheitskonzept, das im Vorfeld des Prozesses erstellt wurde: „Im Mittelpunkt steht der Schutz aller Verfahrensbeteiligten, der Besucher:innen und Medienvertreter:innen.“ Durch das umfassende Verbot von „Bild-, Film- und Tonaufnahmen“ soll verhindert werden, dass „insbesondere Aufnahmen von Geschworenen an die Öffentlichkeit gelangen“. Zur Sicherheit „aller Beteiligter und zu seinem eigenen Schutz“, wie es vom Gericht heißt, wird der Angeklagte hinter einer Glaswand sitzen. Trotzdem könne er sich jederzeit mit seinem Verteidiger austauschen.

Dem Angeklagten, einem 23-jährigen Syrer, werden Mord, mehrfacher Mordversuch und terroristische Straftaten vorgeworfen. Er soll am 15. Februar 2025 in Villach auf Passanten eingestochen haben, ein 14-Jähriger starb, fünf Personen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Das Schwurgerichtsverfahren wird kommende Woche am Mittwoch und Donnerstag stattfinden, zwei ganztägige Prozesstage sind anberaumt.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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