TEDi ruft Kinderspielzeug wegen Erstickungsgefahr zurück

Wirtschaft

Die TEDi Warenhandels GmbH hat am Freitag einen umfassenden Rückruf von Pizzasets eingeleitet. Betroffen sind Spielzeuge, die über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr in den Filialen des Diskonters verkauft wurden. Grund für die Maßnahme ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko: Bei Analysen wurde die Bildung von Kleinteilen festgestellt, die insbesondere für Kinder eine Erstickungsgefahr darstellen können.

Der Rückruf betrifft alle Pizzasets mit den Artikelnummern 502240012110000000500, 107970012110000000600 und 404780012110000000600, die zwischen dem 30. Januar 2024 und dem 26. Mai 2025 verkauft wurden. Das Unternehmen rät dringend von einer weiteren Verwendung der Spielsets ab.

Kostenlose Rückgabe in allen Filialen

Kunden können die betroffenen Artikel in jeder TEDi-Filiale zurückgeben und erhalten den Kaufpreis von fünf beziehungsweise sechs Euro vollständig erstattet. Alternativ bietet das Unternehmen einen Umtausch gegen einen anderen Artikel an. Ein Kassenbon ist für die Rückgabe nicht erforderlich.

TEDi betont in seiner Mitteilung, dass man mit dem Rückruf der Eigenverantwortung gemäß den produktsicherheitsrechtlichen Bestimmungen nachkomme. Gleichzeitig weist das Unternehmen darauf hin, dass die Warnung nicht bedeute, dass die Gefährdung durch TEDi selbst verursacht wurde – ein Hinweis darauf, dass möglicherweise der Hersteller oder Lieferant für den Mangel verantwortlich sein könnte.

Lange Verkaufsperiode wirft Fragen auf

Der lange Verkaufszeitraum von über 16 Monaten lässt vermuten, dass eine beträchtliche Anzahl der Spielsets in Umlauf gebracht wurde. TEDi betreibt in Österreich und Deutschland mehrere hundert Filialen, in denen Artikel im Niedrigpreissegment angeboten werden. Wie viele Pizzasets insgesamt verkauft wurden und ob bereits Zwischenfälle gemeldet wurden, teilte das Unternehmen nicht mit.

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Produktrückrufe im Spielzeugbereich sind keine Seltenheit. Die strengen EU-Sicherheitsvorschriften schreiben vor, dass Spielzeug für Kinder unter drei Jahren keine verschluckbaren Kleinteile enthalten darf. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, ihre Haushalte zu überprüfen und betroffene Artikel umgehend zurückzugeben.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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