Frankreich legalisiert Sterbehilfe für schwer Kranke

Politik

Es war keine einfache Entscheidung, sondern eine, über die die französische Gesellschaft und Politik jahrelang kontrovers debattierte. Nun wurde sie definitiv getroffen: Am Mittwoch trat ein neues Gesetz zur Lockerung der Regeln für Sterbehilfe in Kraft. Nachdem es das Parlament Mitte Juli beschlossen hat, hatte zuletzt auch der Verfassungsrat grünes Licht gegeben. Die persönliche Freiheit einer schwer erkrankten Person, auf eigenen Wunsch und nach ärztlichem Einverständnis eine tödliche Substanz einzunehmen, stehe im Einklang mit dem „Grundprinzip der Erhaltung der menschlichen Würde“, urteilte das Gremium.

Festgelegt wurden strikte Bedingungen. Anspruch auf Sterbehilfe erhalten künftig volljährige Patienten, die die französische Staatsangehörigkeit besitzen oder einen langfristigen Aufenthaltstitel haben. Ein Arzt muss vorab bestätigen, dass die betroffene Person an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit „in einer fortgeschrittenen Phase“ leidet, die als unerträglich empfunden wird. Die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, muss „frei und bewusst“ getroffen werden. Schließlich beurteilt noch ein Gremium, ob alle Kriterien erfüllt sind. In diesem Fall muss eine Frist von mindestens zwei Tagen eingehalten werden. Die schwer kranke Person kann ihre Entscheidung bis zum letzten Moment widerrufen.

Die tödliche Substanz verabreicht sie sich selbst. Sollte das der körperliche Zustand nicht möglich machen, kann dies eine Vertrauensperson, ein Arzt oder eine Pflegekraft übernehmen.

Frankreich reiht sich damit in jene Länder ein, die diese Praxis bereits legalisiert haben, darunter die Schweiz, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Spanien, Uruguay und Kanada. Bislang erlaubte es keine aktive Sterbehilfe und keine ärztliche Tötung auf Verlangen. Allerdings war seit 2016 unter bestimmten Bedingungen eine tiefe und kontinuierliche Sedierung bis zum Tod möglich. Eine medizinische Behandlung durfte beendet oder gar nicht erst begonnen werden, wenn sie als unangemessen oder nutzlos angesehen wurde.

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Der Verfassungsrat äußerte nun allerdings drei Vorbehalte, die demnach noch einer Klarstellung bedürfen. Zum einen soll im Fall von erkrankten Volljährigen, die unter der rechtlichen Betreuung einer anderen Person stehen, diese Drittperson ebenfalls bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. 

Außerdem gelte es, die Gewissensklausel, die Mediziner und Beschäftigten in Pflegeberufen erlaubt, ihre Mitwirkung an dem Verfahren abzulehnen, auch auf Apotheker auszuweiten. Sie dürfen nicht zur Herstellung oder Ausgabe der tödlichen Medikamente gezwungen werden. Zudem sollen private Einrichtungen und deren Personal die Durchführung von Beihilfe zum Suizid ablehnen können.

Es handelt sich um eines der letzten großen gesellschaftspolitischen Projekte, die Präsident Emmanuel Macron noch in seiner Amtszeit bis Mai 2027 durchsetzen wollte.  Ab Ende 2022 hatte eine Bürger-Konvention einige Monate lang über neue Regeln debattiert und Vorschläge für ein neues Gesetz gemacht. 184 per Los ausgewählte Personen hörten fast 70 Experten und Betroffene aus unterschiedlichen Bereichen, darunter Medizin, Recht, Philosophie und Religion, an. In der Folge sprach sich eine Mehrheit für eine Öffnung der aktiven Sterbehilfe unter strengen Bedingungen aus.

Widerstand der Kirche

Demgegenüber leisteten mehrere Abgeordnete des bürgerlichen und rechtsextremen Lagers sowie die katholische Kirche Widerstand gegen das Gesetz. „Ich möchte nicht, dass man mir hilft zu sterben, ich möchte, dass man mir hilft zu leben“, sagte etwa der konservative Abgeordnete Philippe Juvin, der selbst Arzt ist. Die Gegner argumentierten, dass der gesellschaftliche Druck auf Alte, Kranke oder Menschen mit Behinderung zunehmen könne. Es …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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