
Am Tag nach dem Platzen der mutmaßlichen Fälschungs- und Betrugscausa rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist die Aufregung noch immer groß. Der Fall könnte einem schlechten Film-Drehbuch entstammen.
Ein Mann namens Michael B., früher IT-Mitarbeiter in einer bekannten Wiener Anwaltskanzlei, tauchte Ende März 2025 bei den Grasser-Anwälten wie aus dem Nichts auf, versprach brisante Beweise gegen die frühere Buwog-Richterin Marion Hohenecker – und entpuppte sich am Ende als plumper Fälscher u. a. von eMails.
Jetzt wehren sich Grassers Anwälte Manfred Ainedter, Dieter Böhmdorfer und Norbert Wess gegen den Vorwurf, sie hätten mit gefälschten eMails das Buwog-Verfahren kippen wollen.
Frage der Glaubwürdigkeit
„Herr Michael B. ist proaktiv auf uns zugekommen“, heißt es in einem vierseitigen Pressestatement. In mehrstündigen Gesprächen habe der Mann „glaubhaft und eloquent“ behauptet, die Befangenheit der Vorsitzenden Richterin beweisen zu können. Er sei damals in einer Anwaltskanzlei involviert gewesen und könne angeblich verfängliche eMails der Richterin forensisch rekonstruieren.
Zugleich äußerte er in einer notariell beglaubigten, eidesstattlichen Erklärung schwere Vorwürfe gegen die damalige Verfahrensrichterin Marion Hohenecker. Sie war es, die Grasser im Buwog-Verfahren zu acht Jahren Haft verurteilt hatte (der OGH halbierte die Strafe später, Anm.).
Michael B. behauptete gegenüber Grassers Anwälten, dass er von seinem damaligen Arbeitgeber, einer großen Anwaltskanzlei, beauftragt worden sei, im Jahr 2017 Spuren der Befangenheit von Richterin Hohenecker im Internet zu beseitigen. Die Anwälte Grassers haben am 24. Juni 2025 aufgrund dieser angeblichen neuen Belege ein Sachverhaltsdarstellung bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien gegen Richterin Marion Hohenecker und unbekannte Täter eingebracht.
Der Verdacht: Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit und versuchte Verleumdung. Der Anzeige lag ein Konvolut von (gefälschten) eMails bei, die eine Kommunikation zwischen der Richterin und einer Anwaltskanzlei dokumentieren sollten.
In einer angeblichen eMail vom 4. Dezember 2017 – wenige Tage vor dem Buwog-Prozessbeginn – soll die Richterin geschrieben haben: „Fürchte, ich habe KHG (Grasser) mindestens fünfmal erwähnt, und weit tiefer und schärfer, als die an sich ja harmlosen Dinge vom Manfred“ – gemeint sei das Posting ihres Ehemanns, des Strafrichters Manfred Hohenecker.
Außerdem wird in den (gefälschten) eMails suggeriert, dass die Richterin Geld genommen hätte. In weiterer Folge wurde der Bock zum Gärtner gemacht.
So erklärte Michael B. in seiner eidesstattlichen Erklärung: „Aus meiner fachmännischen Sicht gehe ich davon aus, dass diese eMails echt sind, nicht verfälscht sind und es mir schlichtweg unmöglich erscheint, Fälschungen in solcher Weise und in einem derartigen Ausmaß vorzunehmen.“
Er begründete sein Schweigen bis zum Frühjahr 2025 damit: „Ich bin bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs davon ausgegangen, dass das Verfahren ohnehin allein schon wegen des Befangenheitsantrages bezüglich der Postings des Ehemannes von Mag. Marion Hohenecker aufgehoben werden muss. Als das nicht der Fall war (…), habe ich mich entschlossen dazu nicht mehr länger zu schweigen.“
Mögliche Konsequenzen
B. kassierte für seine Dienste angeblich bis zu 22.500 Euro. Doch die Anwälte trauten dem Sache nicht. In der Anzeige gingen sie von zwei möglichen Versionen aus.
Variante 1: Die Urkunden sind echt – dann läge „ein Tatplan vor, der an den Grundfesten der Justiz rüttelt und in der Nachkriegsgeschichte Österreichs – soweit überschaubar – in dieser Form noch nicht verwirklicht wurde“.
Variante 2: Die …read more
Source:: Kurier.at – Politik



