Trinkgeld-Falle: Wie Konsumenten bei Kartenzahlung manipuliert werden

Wirtschaft

10, 15 oder doch ganze 20 Prozent: Wer in einem Gastronomiebetrieb mit Karte bezahlt, sieht sich immer öfter mit einer vorgegebenen Auswahl an Trinkgeldoptionen konfrontiert. Dann auf dem Bezahlgerät schnell etwas anzutippen, versetzt so manchen Gast in Stress. Hinzu komme eine unterschwellige Beeinflussung, warnen Verbraucherschützer.

Können Kunden etwa nur unter vorgegebenen Prozentsätzen auswählen und den Betrag nicht selbst eintippen, setze sie das unter Druck, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik der Arbeiterkammer Wien, dem KURIER. Zudem würden sich viele Konsumenten veranlasst sehen, nicht den geringsten, sondern zumindest den mittleren Prozentbetrag auszuwählen. Wartende Gäste, ein möglichst rascher Bezahlvorgang und neugierige Blicke des Servicepersonals können eine potenzielle Stresssituation verschärfen.

Manipulative Designs sollen zu höherem Trinkgeld führen

Kritisch sieht Zgubic auch Bezahlgeräte, die einen bestimmten Prozentsatz hervorheben oder keine klar sichtbare Möglichkeit zum Ablehnen von Trinkgeld haben. „All das kann dazu führen, dass man mehr Trinkgeld gibt als gewollt“, warnt die Verbraucherschützerin. Diese Praktiken nennen sich „Dark Patterns“ (auf Deutsch: „manipulative Designs“). Sie sind Gestaltungselemente in digitalen Anwendungen, die Nutzer zu einer bestimmten Entscheidung lenken sollen. Beim Trinkgeld bedeutet das etwa, neben prominent dargestellten hohen Prozentwerten, dass etwa die Möglichkeit, kein Trinkgeld zu geben, versteckt wird oder erst nach zusätzlichen Klicks erscheint.

Beschwerden gebe es bei der Arbeiterkammer wegen der Trinkgeldoptionen am Bezahlgerät nur wenige. „Das bedeutet aber nicht, dass sich die Konsumenten nicht darüber ärgern.“ Für Zgubic ist klar: „Es besteht weder eine Pflicht noch ein vertraglicher Anspruch auf Trinkgeld. Ob und in welcher Höhe Trinkgeld gegeben wird, soll alleinige Entscheidung eines Gastes sein.“ Und genau diese Entscheidung scheinen die vorgegebenen Optionen tatsächlich zu beeinflussen: 64 Prozent der Befragten gaben in einer aktuellen Studie aus Deutschland im Auftrag des Telekommunikationsverbands Bitkom an, durch die Vorschläge am Bezahlgerät mehr Trinkgeld zu geben als ursprünglich geplant.

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Unternehmen in Deutschland wegen Trinkgeldoptionen abgemahnt

Im Nachbarland beschäftigte das Thema auch bereits die Behörden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte im Mai einen Betreiber mehrerer Filialen der Coffeeshop-Kette Starbucks ab, weil dieser seine Kunden durch die Gestaltung der Bezahlterminals beeinflusst habe. Mit Erfolg: Das Unternehmen verpflichtete sich in Folge, die Darstellung am Bezahlgerät zu ändern. „Es muss auf den ersten Blick erkennbar sein, wie Gäste Trinkgeld ablehnen oder die Höhe selbst festlegen können“, hält die Chefin des deutschen Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Ramona Pop, fest. Der Verband setzt sich auf europäischer Ebene für ein Verbot der „manipulativen Designtricks“ ein.

Die deutschen Abmahnungen hätten auch hierzulande „Signalwirkung“, sagt Zgubic. Man werde sehen, ob Kartenterminals künftig anders gestaltet werden. „Ansonsten sollen Gäste selbstbewusst sein und sich nicht zu etwas drängen lassen, das sie eigentlich nicht wollen.“ Gastronomen sollen sich überlegen, ob diese Praktiken die richtige Methode seien, Trinkgeld zu lukrieren. „Schließlich riskieren sie, Gäste zu verärgern, die dann eventuell nicht mehr kommen.“

Gastronomen wehren sich gegen zusätzliche Verbote

Auch Alois Rainer, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich, teilt mit, Gäste müssten frei und ohne Druck über die Höhe des Trinkgelds entscheiden können. Bei digitalen Trinkgeldfunktionen sei „eine transparente und ausgewogene Gestaltung“ entscheidend, sagt er dem KURIER. Neue Verbote oder zusätzliche Bürokratie in diesem Zusammenhang lehnt er aber ab.

Neben der Entscheidung, …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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