
In der Causa rund um eine Anzeige von Karl-Heinz Grassers Anwälten gegen Buwog-Richterin Marion Hohenecker gehen weiter die Wogen hoch. Ihnen wird vorgeworfen, sich auf einen Schwindler eingelassen und mit gefälschten Beweisen eine Richterin diffamiert zu haben (der KURIER berichtete).
So reitet am Montag der Wiener Rechtsanwaltskammerpräsident Peter Csoklich zu ihrer Verteidigung aus: Die Causa sei kein Fall einer „Gefährdung des Rechtsstaats“, sondern ein Beispiel, dass „der Rechtsstaat funktioniert“, sagt er in der Presse. Die Kollegen hätten, nachdem ihnen ein Informant belastendes Material über die Buwog-Richterin zugetragen hatte, „keine andere Wahl gehabt“, als den Sachverhalt anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft habe dann aufgeklärt, dass es sich um Fälschungen handle.
Das Verfahren wird mittlerweile nicht mehr gegen Hohenecker wegen Korruption geführt, sondern gegen „Informant“ Michael B. wegen Betrugs, Verleumdung und Urkundenfälschung.
Verfahren noch offen
In Anwaltskreisen stößt Csoklichs Engagement manchen sauer auf: Der RAK-Präsident nimmt die Kollegen in Schutz, gleichzeitig aber gleich zwei Entscheidung vorweg: Im Raum steht, dass die Opfer der Verleumdungsaktion noch strafrechtliche und/oder disziplinarrechtliche Schritte gegen das Anwaltstrio Manfred Ainedter, Norbert Wess und Dieter Böhmdorfer setzen. Das letzte Wort ist in der Causa also noch lange nicht gesprochen.
Zudem tauchen medial beinahe täglich neue Details auf: Der Standard berichtete am Montag über Grassers Sicht auf die Aktion, die zum Ziel hatte, sein bereits rechtskräftiges Urteil in der Buwog-Causa zu kippen. Im Dezember 2025 – da saß er schon fünf Monate in der Justizanstalt Innsbruck ein – wurde er per Video als Zeuge einvernommen. Zwei Stunden lang, ohne Vertrauensperson. Anwalt Böhmdorfer sei nicht erschienen, zitiert der Standard aus dem Protokoll.
Grasser gibt sich darin recht sicher, dass die ihm vorgelegten „Beweise“ stimmten – konkret: Dass Richterin Hohenecker bestochen worden sei, um ihn schuldig zu sprechen. Er habe B. nie kennengelernt, sei aber „positiv angetan“ gewesen. „Alle drei Anwälte“ hätten ihm geschildert, dass er „ihrer Ansicht nach sehr überzeugend sei“, so Grasser.
Dabei erklärten die Grasser-Anwälte in einer Stellungnahme vergangene Woche, sie seien sehr wohl skeptisch gewesen und hätten die Anzeige bewusst zweigleisig angelegt: Einmal in Richtung Korruption durch Hohenecker, einmal in Richtung Betrug und Fälschung durch B.
„In aller Ruhe“
Auf KURIER-Nachfrage bestätigt Böhmdorfer, dass er bei der Einvernahme Grassers nicht anwesend war. „Es erschien Norbert Wess und mir nicht notwendig.“ Auch die Sicht seines Mandanten bestätigt er: „Wenn der Informant nicht an sich glaubwürdig gewesen wäre, hätten wir die Anzeige nicht gemacht.“ Er betont: „Die Staatsanwaltschaft hat ein Jahr lang mit weitergehenden Mitteln, als wir sie hatten, ermittelt.“
Wie der Standard berichtet, äußerte die Staatsanwaltschaft Wien allerdings schon im September (knapp drei Monaten nach Einbringen der Anzeige) gegenüber Grassers Anwalt „begründete Zweifel an der Echtheit der Mail-Korrespondenz“.
Der Anwalt und Ex-Justizminister verwehrt sich jedenfalls dagegen, dass die Anzeige als Angriff auf die Richterin, die mittlerweile bei der WKStA ist, „skandalisiert“ werde. „Wir haben uns korrekt verhalten und alles getan, damit der Ruf der Frau Hohenecker eben nicht unnötig gefährdet wird.“
Sein Ansinnen sei gewesen, den Sachverhalt „in aller Ruhe“ und diskret von den Ermittlungsbehörden klären zu lassen. Publik geworden sei sie nun über andere Kanäle. „Weder Wess noch ich haben jemals …read more
Source:: Kurier.at – Politik



