WKÖ: Jetzt noch Chance, die Verpackungsverordnung zu stoppen

Wirtschaft

Seit die ersten Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August in Kraft getreten sind, ist der Aufschrei in Wirtschaftskreisen groß. Vor allem kleine Unternehmen beklagen, dass ihnen unklare oder überbordende Vorgaben zur Verpackung von Produkten das Arbeiten unmöglich machen. Die heimische Wirtschaftskammer stimmt in die Kritik mit ein.

Seit Jahren hätte sie vor den Folgen einer überhasteten Einführung der PPWR gewarnt. Nun habe man den Schlamassel. Die WKÖ sieht aber auf politischer Ebene Bewegung in die Sache kommen und wittert die Chance auf ein „Stop the Clock“. Die EU-Kommission solle innehalten und die PPWR überarbeiten.

Auf Umsetzbarkeit wurde laut WKÖ zu wenig geachtet

„Die Verpackungsverordnung ist exemplarisch dafür, was unter dem Green Deal schiefgelaufen ist“, sagt Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung für Umweltpolitik in der WKÖ. „Rechtsakte wurden massiv durchgeboxt, ohne dass man auf die Umsetzbarkeit geachtet hat.“ Die Ziele der Verordnung, v. a. die Reduktion von Verpackungen und die Verbesserung deren Kreislauffähigkeit, begrüßt die Kammer. Nun aber „kämpfen Unternehmen mit 27 Schrebergärten“.

Jeder EU-Mitgliedsstaat habe eigene Verwertungssysteme, Meldeverfahren, Gebührenmodelle. In jedem Staat müssten Unternehmen Bevollmächtigte als Ansprechpartner für Behörden bestellen. „Kleine Unternehmen können sich das kaum leisten.“ Die Details dieser Bevollmächtigten-Bestellung sind allerdings in den meisten Staaten unklar, weil nationale Begleitgesetze fehlen.

Gesetze nicht durchsetzen ist auch keine Lösung

Im Bemühen, im aktuellen Chaos einzulenken, hat EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall Mitgliedsstaaten bereits dazu angehalten, sich bei der Regeldurchsetzung zurückzuhalten. Sie sollten Unternehmen eher beraten als bestrafen. „Das ist zwar lieb, aber es gibt immer noch ein Recht, das ich als Unternehmen einhalten muss“, sagt Thomas Fischer, Experte für Verpackungsrecht in der WKÖ.

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Ihm zufolge sind die Regeln, die mit 12. August eingeführt wurden, nur die Spitze des Eisbergs. Ab 2028 sollen neue Kennzeichnungsvorschriften gelten, für die Rechtsakte fehlen. Für Unternehmen sei es unmöglich, sich vorzubereiten. Ab 2030 sollen nur noch recyclingfähige Verpackungen verwendet werden dürfen. Auch hier gebe es große Fragezeichen.

Verpacken, auspacken, umpacken

Müssen europäische Unternehmen, die Produkte von Drittstaaten beziehen und weiterverkaufen wollen, etwa ursprüngliche Verpackungen entfernen und Produkte neu verpacken? „Das generiert mit Sicherheit mehr Verpackungsmüll, nicht weniger.“ Auch das Verbot von Verpackungen für bestimmte Lebensmittel, etwa Obst und Gemüse, könnte am Ende dazu führen, dass Lebensmittel schneller verderben. „Das erzeugt einen größeren CO2-Fußabdruck als die Verpackung.“

Schon derzeit stellt die EU Unternehmen umfassendes Informationsmaterial zur PPWR zur Verfügung. „120 Seiten Begleitmaterial sind notwendig, um die Vorgaben zu erklären. Und selbst da ist in manchen Dingen nicht klar, wie sie zu handhaben sind – nicht für Unternehmen, nicht für uns, nicht für Ministerien“, so Fischer. „All diese Dinge werden in Zukunft zu einer unheimlichen Bürokratie führen, wenn nicht die Bremse gezogen wird.“

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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