Was kann man tun, wenn der Verwalter den Lift nicht repariert?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 21. September  2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es darum geht, dass der Lift seit längerer Zeit still steht.   

FRAGE: Wir sind Mieter und wohnen in einer Neubau-Wohnung. Wie kann ich im Neubau durchsetzen, dass die Hausverwaltung den Aufzug saniert? Seit einem Starkregenereignis  im Juli steht der Lift in unserem Mehrparteienhaus still, das Untergeschoß stand damals unter Wasser. 

Wir wohnen im siebenten Stock, bis zur Garage im dritten Untergeschoß sind es in Summe zehn Stockwerke und  wir brauchen den Lift dadurch täglich. Die Hausverwaltung verweigert jede Kommunikation, die Reparatur wurde nach wie vor noch nicht veranlasst. Was können wir tun?

Nicole Neugebauer-Herl: Bei einer Neubauwohnung, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt, sind Vertragsverletzungen im streitigen Rechtsweg durchzusetzen.

 Ist der vertraglich bedungene Gebrauch des Aufzugs  gestört, steht Ihnen als Druckmittel das Recht auf eine  Mietzinsminderung zu. Sie können einen prozentuellen Anteil der Miete, der der Gebrauchsbeeinträchtigung entspricht, für die Dauer der fehlenden Aufzugsnutzung einbehalten, um auf diese Weise den Druck auf den Vermieter und die Hausverwaltung zu erhöhen, dass diese die Reparatur veranlasst.

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Kündigen Sie der Hausverwaltung – und am besten auch dem Hauseigentümer — schriftlich an, dass Sie die Miete ab sofort nur noch unter Vorbehalt zahlen und den geminderten Betrag einbehalten oder rückfordern werden, bis der Lift repariert ist.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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