
Mit Hochspannung wird der potenzielle Konsens der Dreier-Koalition zur weiteren Finanzierung des Insolvenzentgeltfonds (IEF) erwartet, dem im nächsten Jahr das Geld ausgeht. Hinter verschlossenen Türen werde bereits an einigen Ideen gebastelt. Fakt ist: Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) ist laut Rechnungshof vom Gesetz her verpflichtet, den Beitrag (Arbeitgeberzuschlag) zum IEF per Verordnung zu erhöhen, wenn dem Fonds eine Finanzierungslücke droht. Derzeit beträgt der Beitrag 0,1 Prozent der Lohnkosten. Indes lehnen die Arbeitgeber eine Erhöhung ab. Somit ist ein Kompromiss gefragt.
Laut Insidern könnte der so aussehen: Im Gegenzug zur Erhöhung des Beitrags auf 0,2 Prozent soll es zu Leistungskürzungen bzw. einer Deckelung der Leistungen kommen. Die rückwirkende Anspruchsdauer auf offene Löhne und Gehälter könnte von sechs auf vier Monate gekürzt werden. Der Anspruch auf Kündigungsentschädigung und Zahlung der Beiträge zur Betriebspension (bis zu 24 Monate) könnte zusammengestrichen werden; ebenso könnte die doppelte Höchstbemessungsgrundlage von bis zu 13.860 Euro brutto monatlich gekürzt werden.
Leistungen staffeln
„Auf jeden Fall ist der IEF ein wichtiger Pfeiler in unserem sozialstaatlichen Gefüge. Die Regierung hat aber mit Ach und Krach eine, wenn auch kleine, aber doch in die richtige Richtung gehende Lohnnebenkostensenkung erreicht. Und dann macht man hier, wo heute das Geld ausgeht, wieder eine Erhöhung. Das wäre ein falsches Signal“, sagt Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform zum KURIER. Er kann sich aber Leistungskürzungen vorstellen. „Ich bin für Leistungsverringerungen oder sozial gestaffelte Anpassungen, dass also die, die weniger verdienen, auch mehr bekommen“, sagt der Experte. Eine Kürzung der Lohn-Ansprüche von sechs auf vier Monate hält er für die Betroffenen als durchaus annehmbar.
„In 99 Prozent der Fälle geht es um Ansprüche von einem oder zwei Monaten samt anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, sagt Weinhofer. Außerdem könnte die monatliche Höchstmessungsgrundlage für Ansprüche zum Beispiel auf 9.000 Euro gesenkt werden.
Geltende Rechtslage
Indes fordert die Arbeiterkammer (AK) Wien die Bundesregierung auf, die gesetzlich vorgesehene Anhebung der Arbeitgeberbeiträge von derzeit 0,1 auf 0,2 Prozent umzusetzen. „Das ist keine politische Verhandlungsmasse, sondern geltende Rechtslage“, betont Ludwig Dvořák, Chefjurist der AK Wien, bei einem Hintergrundgespräch. „Der Fonds wurde durch falsche politische Entscheidungen in den Pandemiejahren regelrecht ausgehungert“, kritisiert Silvia Hruška-Frank, Direktorin der AK Wien und der Bundesarbeitskammer.
Auf Wunsch der Arbeitgeber seien die Beiträge von 0,35 Prozent in den vergangenen Jahren auf 0,1 Prozent gekürzt worden – damit fehlten dem IEF laut AK rund 700 Millionen Euro.
Schärfere Haftungen gegen Missbrauch gefordert
„Wir haben bereits damals vor den Folgen gewarnt. Wer die Einnahmen eines Sicherungssystems reduziert, darf sich nicht wundern, wenn die finanzielle Stabilität gefährdet wird“, sagt Hruška-Frank. Leistungskürzungen lehnt die AK ab. „Bei unseren Beratungsfällen betrafen nur zwölf Prozent mehr als vier Monatsentgelte“, erklärt Dvořák. „Damit kann man keine Finanzlücke von 50 Prozent schließen.“
Noch drastischer ist es bei der Leistungshöhe: Nur 1,3 Prozent der Fälle lagen über der einfachen Höchstbeitragsgrundlage (6.930 Euro). Die AK fordert jedoch schärfere Haftungsregeln gegen Missbrauch. „Wir haben immer wieder Fälle, wo Arbeitgeber von Anfang an geplant in die Insolvenz hinsteuern und ihre Kosten in die öffentlichen Kassen auslagern“, so Dvořák.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



