
Im Vorjahr hat Autobahnbetreiber Asfinag rund 29,4 Millionen Maut-Vignetten verkauft. Zugleich wurden von Kameras und Asfinag-Mitarbeitern rund 690.000 Verstöße gegen die Vignettenpflicht erfasst, davon entfielen mehr als 200.000 Fälle auf deutsche Fahrzeuge. Insgesamt konnte die Asfinag im Vorjahr 53 Millionen Euro Ersatzmaut bei den Vignetten-Sündern einheben. In Fällen, in denen nicht bezahlt wurde, wurden Verwaltungsstrafverfahren (sieh unten) eingeleitet.
Heuer dürften diese Einnahmen der Asfinag deutlich steigen, denn die Ersatzmaut wurde von 120 auf 200 Euro erhöht, das ist eine Steigerung um 66,67 Prozent. Die seit 1. Jänner 2026 geltende Mautordnung sieht außerdem vor, dass innerhalb von 30 Tagen bis zu zwei Ersatzmautforderungen ausgestellt werden dürfen.
Fehler, den sie nicht bestreitet
Eine „Mautprellerin“ ist auch Nadine H. Sie kaufte zwar im Jänner 2026 um 106,80 Euro eine digitale Jahresvignette für einen Pkw. Regulär, privat bezahlt. Im Juli übernahm sie das Fahrzeug, das zuvor auf eine GmbH zugelassen war, in ihren Privatbesitz – neuer Zulassungsbesitzer, neues Kennzeichen. Was sie übersah: Die digitale Vignette gilt nicht für das neue Kennzeichen bzw. einen neuen Zulassungsbesitzer. Ein Fehler, den sie nicht bestreitet.
Am 6. und am 10. August erfassten Asfinag-Kameras das Fahrzeug automatisch. Zu diesem Zeitpunkt wusste H. nichts von dem „Vignetten-Problem“. Erst am 12. August machte sie eine Kollegin darauf aufmerksam. H. reagierte umgehend: Sie beantragte eine Umregistrierung, zahlte 18 Euro Bearbeitungsgebühr und rief bei der Asfinag an.
Deren Auskunft schildert sie so: keine Beanstandung im Asfinag-System ersichtlich. Der Kundenservice wusste angeblich noch nichts davon, dass die Kameras ihr Fahrzeug schon zwei Mal erfasst hatten.
Saftige Strafe
Am 18. August kam die erste Ersatzmautforderung: 200 Euro. Gleichzeitig erfuhr H., dass eine zweite Forderung über weitere 200 Euro folgen würde. Beide Erfassungen lagen nur vier Tage auseinander. H. zahlte eine Ersatzmaut, ersuchte aber um Erlass der zweiten. Schließlich seien beide Erfassungen erfolgt, bevor sie informiert worden sei. Die Asfinag lehnte ab, keine Kulanz. Angebliche Begründung: Gleichbehandlung aller Betroffenen. Interessant ist dabei, dass einer Kollegin von Nadine H. bei einem ähnlichen Fall die zweite Ersatzmaut erlassen wurde – allerdings hatte sich in diesem Fall nur das Kennzeichen, nicht aber der Zulassungsbesitzer geändert.
Nadine H. rechnet vor: 106,80 Euro für die ursprüngliche Jahresvignette, 18 Euro Bearbeitungsgebühr für den Umregistrierungsversuch, 400 Euro für die Ersatzmaut und rund 64 Euro für weitere Vignetten bis zum Jahresende. In Summe: 588,80 Euro – für ein Fahrzeug, für das eigentlich bereits eine digitale Jahresvignette bezahlt war.
Mitwirkungspflicht nicht erfüllt
„Die Benutzung des vignettenpflichtigen Straßennetzes ohne ordnungsgemäße Mautentrichtung ist gesetzlich nicht erlaubt. Die Kundin hat ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, vor jedem Fahrtantritt sich zu vergewissern, dass die Maut vorab ordnungsgemäß entrichtet wurde“, erklärt Asfinag-Sprecher Alexander Holzedl dem KURIER.
Ersatzmaut gerechtfertigt
Holzedl bestätigt, dass Nadine H. mit ihrem Fahrzeug am 6. und 10. August ertappt wurde und zwei Zahlungsaufforderungen an sie am 13. und 17. August 2026 verschickt wurden. „Die notwendige Umregistrierung wurde am 12. August 2026 gegen eine Bearbeitungsentgelt von 18 Euro beantragt. Die Umregistrierung wurde jedoch abgelehnt, da es sich bei den beiden Kennzeichen um unterschiedliche Zulassungsbesitzer handelt“, so der Asfinag-Sprecher. „Eine Umregistrierung ist nämlich grundsätzlich nur möglich, wenn sich der Zulassungsbesitzer nicht ändert. …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



