Steht mir die Auskunft zu, wer die Mieter der Garagen sind?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es darum geht, welche Informationen über die Mieter der Garagen im Wohnhaus einem Wohnungseigentümer zusteht.  

FRAGE: Wir sind Wohnungseigentümer in einem Haus, das 1968 errichtet wurde. Wenn Reparaturen an den Garagen erforderlich sind, zahlen alle Eigentümer mit, auch jene, die keinen Garagenplatz haben. 

Nun gibt es einen Umlaufbeschluss zur Frage, ob die Garagen statt den mechanischen Türöffnern elektrische bekommen sollen. Sollen meine Frau und ich mit Nein stimmen, wenn wir dagegen sind, oder gar keine Antwort geben? Ich wüsste auch gerne, wer die Garagenbesitzer sind, doch die Verwaltung will mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.

Georg Röhsner: Wenn die Garagen nicht Teil einzelner Wohnungseigentumsobjekte sind und  – an Miteigentümer oder auch an Fremde – vermietet sind, haben Sie als Miteigentümer natürlich Anspruch auf Auskunft darüber, wer die Mieter sind und wie die Verträge aussehen. Verweigert die Hausverwaltung dies, können Sie es gerichtlich durchsetzen. 

Wenn Sie gegen die geplante Maßnahme sind, sollten Sie und Ihre Frau jedenfalls mit NEIN stimmen. Erhält der Beschluss dennoch die nötige Mehrheit, könnte man prüfen, ob eine Anfechtung beim Bezirksgericht sinnvoll wäre.

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Was generell die Kostentragung für die Garage anbelangt, so wäre als Erstes der Wohnungseigentumsvertrag Ihres Hauses zu prüfen, ob darin Regelungen über die Kostentragung für die Garage enthalten sind.

 Ist dies nicht der Fall und kann die Garage nur von einigen wenigen tatsächlich genutzt werden, wäre zu prüfen, ob nicht die Möglichkeit besteht, vom zuständigen Gericht eine „abweichende Abrechnungseinheit“ festsetzen zu lassen, sodass in Zukunft dann alle mit der Garage direkt zusammenhängende Kosten nur von den tatsächlichen Nutzern zu tragen sind (wobei dann aber natürlich auch die eingehenden Mietzinse nicht mehr der Gemeinschaft als Ganzes zugutekommen, sondern in diese getrennte Abrechnungseinheit fließen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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