Was kann ich gegen den Zigarettenrauch tun, der in meine Wohnung zieht?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 19. Oktober  2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Frage geht, was man gegen Geruchsbelästigung tun kann.

FRAGE: Ich bin Mieterin einer Wohnung im ersten Stock. Die Nachbarn unter mir haben einen Garten und rauchen dort jeden Abend. Wenn ich vor der Nachtruhe lüfte, riecht es in meiner Wohnung  nach Zigarettenrauch. Was kann ich tun?

Thomas Sochor: Das Einwirken von Rauch stellt eine Immission im Sinne des § 364 Abs. 2 ABGB dar. Sie können sich dagegen wehren, wenn diese das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benutzung Ihrer Wohnung wesentlich beeinträchtigt.

Nach Ihrer Schilderung liegen diese Voraussetzungen bei Ihnen vor. Falls das Gespräch mit den unter Ihnen wohnenden und offenbar rücksichtslosen Nachbarn nichts bringt, empfehle ich, Beweise (Fotos, Gedächtnisprotokolle, Zeugen) zu sammeln, um im Streitfall das Verhalten der Nachbarn dokumentieren zu können. 

Als Mieterin haben Sie das Recht, direkt gegen den störenden Nachbarn mit einer Unterlassungsklage nach § 364 Abs. 2 ABGB vorzugehen. Ob die Beeinträchtigung als wesentlich und ortsunüblich eingestuft wird, ist eine Frage des Einzelfalls und wird von den Gerichten beurteilt.

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 Zusätzlich haben Sie einen Anspruch gegen Ihren Vermieter, dass Sie im bedungenen Gebrauch der Wohnung nicht gestört werden. Dies umfasst auch eine Schutzpflicht vor Störungen durch andere Mieter desselben Hauses. Sie sollten den Vermieter bzw. die Hausverwaltung schriftlich über die Störung informieren und auffordern, für Abhilfe zu sorgen.

Halten Sie fest, dass Ihnen zwingend ein Mietzinsminderungsanspruch zusteht, da Sie in der Brauchbarkeit ihrer Wohnung beeinträchtigt sind – und dass Sie die Mietzinse unter Vorbehalt der teilweisen Rückforderung zahlen. Der Vermieter hat die rechtliche Möglichkeit, gegen den störenden Mieter vorzugehen. In besonders gravierenden Fällen kann ein rücksichtsloses und anstößiges Verhalten, das den Mitbewohnern das Zusammenleben verleidet, sogar einen Kündigungsgrund darstellen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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