ORF-Stiftungsrat: Nach Schütze-Rücktritt neues Mitglied gesucht

Kultur

Nach dem überraschenden Rücktritt von Gregor Schütze als Stiftungsrat  am 11. August nach der Bestellung des Direktorenteams des designierten ORF-Chefs Clemens Pig, wird nun offiziell nach einem neuen Mitglied des obersten ORF-Aufsichtsgremiums gesucht. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten, gesetzlich so vorgesehenen Ausschreibung des Medienministeriums hervor. Schütze war ÖVP-Freundeskreischef und Stellvertreter des Stiftungsratsvorsitzenden und SPÖ-Pendants Heinz Lederer. Er wolle seinen „beruflichen Fokus wieder ausschließlich“ auf seine Unternehmen richten, ließ er damals wissen.

Die Bestellung gilt für die Restlaufzeit der vierjährigen Stiftungsratsperiode, die mit der Konstituierung am 17. Juni 2025 begann und bisher mehr als turbulent verlief – permanenter Sparkurs, Rücktritt von Roland Weißmann, Neubestellungen von Generaldirektoren und Direktoren und nun anstehend eine Verfassungsbeschwerde.

In seinem Abschiedsstatement forderte Schütze von der Politik neue Rahmenbedingungen, damit der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag auch langfristig erfüllen könne. „Dazu braucht es nach meiner Überzeugung auch eine grundlegende Reform der Governance samt Stiftungsrat. Diese Strukturen sind in die Jahre gekommen und müssen völlig neu gedacht werden“, erklärte Schütze. Den Auftakt dazu dürfte das ORF-Zukunftsforum von Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) Mitte September liefern. Kurz davor, am 7. September, endet die Ausschreibungsfrist.

Keine Tätigkeit in Vorfeld-Organisation erlaubt

Da diese Nachbesetzung einen von sechs den Parlamentsparteien zugedachten Stiftungsratssitzen – jenen der ÖVP – betrifft, wird auch die Nachbesetzung auf deren Vorschlag hin durch den Ministerrat abgesegnet werden. Als stärkste Parlamentspartei ist die FPÖ aus diesem Kontingent mit zwei Vertretern – Peter Westenthaler und Christoph Urtz – im Stiftungsrat vertreten. Der ORF-Stiftungsrat mit seinen 35 Mitgliedern wird von Regierung (6), Parlamentsparteien (6), Bundesländern (9), ORF-Publikumsrat (9) und ORF-Zentralbetriebsrat (5) beschickt. 

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Gesetzlich gesehen sind Stiftungsräte von ihren Entsendern unabhängig und können nicht abberufen werden. Sie dürfen auch in keiner Partei-Vorfeld-Organisation tätig sein. Das wurde im Vorjahr auf Seiten der ÖVP Gertrude Aubauer und Beatrix Karl zum Verhängnis, was wiederum dazu führte, dass der Stiftungsrat mehrere Beschlussfassungen nochmals durchführen musste.

Kritik an Verquickung von Job und Ehrenamt

Grundsätzlich ist die Tätigkeit als Stiftungsrat ein Ehrenamt. Viel Kritik gab es deshalb in den vergangenen Monaten an den vielen PR-Beratern (über alle Parteifarben hinweg) im Gremium, wo die Grenzen zwischen Amt und Beruf verschwimmen. Besonders in der Kritik standen immer wieder der Stiftungsratschef Lederer und auch Schütze. Fürs Amt erhalten einfache Stiftungsräte jedenfalls lediglich 50 Euro monatlich Aufwandspauschale und 100 Euro Sitzungsgeld.

Die Bundesregierung hat bei den Berufungen in den Stiftungsrat grundsätzlich dafür zu sorgen, dass in den Bereichen Betriebswirtschaft, Controlling, Medienwirtschaft, Kommunikation, Technologie und Innovation sowie Rundfunk-, Urheber- und Medienrecht ausreichende Expertise gegeben ist. Sie hat weiters die facheinschlägige Ausbildung, Dauer und Art der Berufserfahrung sowie die Kenntnisse im jeweiligen Bereich zu berücksichtigen.

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Source:: Kurier.at – Kultur

      

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