
Seit Donnerstag ist es beschlossene Sache. Die Innenminister der 27 Mitgliedsländer haben die EU-Verordnung für Rückführungen formal abgesegnet. Damit ist der Weg frei, um abgewiesene oder straffällig gewordene Asylwerber außer Landes zu schaffen, auch wenn eine Abschiebung in ihre Herkunftsländer nicht möglich ist. Etwa weil diese die Rücknahme verweigern, oder weil den abgeschobenen Migranten bei ihrer Heimkehr Tod, Folter oder menschenunwürdige Haftbedingungen drohen.
Für diese Fälle hat die neue EU-Verordnung jetzt eine legale Möglichkeit geschaffen, auf die vor allem Österreich seit langem gedrängt hatte: Die Errichtung von Abschiebe-Lagern, im EU-Jargon „Rückkehrzentren“ („return hubs“), in sogenannten „Drittstaaten“. Das sind Länder, mit denen den Abgeschobenen nichts verbindet: Weder kommt er von dort, noch hat er dort länger Zeit verbracht oder hat dort Familie. Bisher waren das die Voraussetzungen, um jemanden in ein Land abzuschieben. Mit der neuen EU-Verordnung kann das ein beliebiges Land sein.
Versuche gescheitert
Zwei europäische Länder sind da vorgeprescht, mit sehr bescheidenem Erfolg. Großbritannien errichtete ein Lager im afrikanischen Ruanda. Dorthin aber wurden 2022 gerade einmal vier Migranten überführt. Dann stoppte ein Gerichtsurteil das Projekt, das am Ende umgerechnet rund 800 Mio. Euro gekostet hatte.
Italiens Regierung machte eine ähnliche Erfahrung mit einem Lager in Albanien. Auch das wurde, kaum waren die ersten Asylwerber dort einquartiert, vom Höchstgericht in Rom verboten.
Mit der Rückkehr-Verordnung dürften solche rechtlichen Probleme vorerst beseitigt sein. Fünf EU-Länder, darunter Deutschland und Österreich, haben sich daher zusammengetan, um die Pläne für ein Abschiebe-Lager voranzutreiben. Bis Ende dieses Jahres will man mit zumindest einem außereuropäischen Land einen Vertrag über die Errichtung abgeschlossen haben. Derzeitige Favoriten sind Ruanda, Uganda, Kenia, oder Usbekistan.
Ungeklärt ist vorerst, wie lange die abgeschobenen Asylwerber in dem Land bleiben sollen und welchen gesetzlichen Status sie dort haben. Während Österreichs Innenminister Gerhard Karner sich überzeugt davon gibt, diese Fragen rasch klären zu können, gibt sich sein deutscher Kollege Alexander Dobrindt noch skeptisch: „Das ist ein dickes Brett, das es zu bohren gilt.“
Source:: Kurier.at – Politik



