
Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss an rund 250.000 Personen in Summe etwa 135 Millionen Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nachzahlen. Woher das Geld kommt, stellte AMS-Vorständin Petra Draxl im ORF-Interview klar: „Das Geld wird vom Staat bereitgestellt“, sagte sie. Das bestätigte auch das Finanzministerium auf APA-Anfrage. Die Abwicklung der Nachzahlung läuft über das AMS.
„Wir stemmen die Arbeitslosenversicherung nicht selbst“, sagte Draxl. Alle Mittel in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik, die dem Arbeitslosengeld zuzurechnen seien, würden auf Rechnung des Bundes laufen. „Es gibt die Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung und wenn die Ausgaben den Betrag an Einnahmen übersteigen, dann ist der Betrag, in dem Fall vom Finanzministerium, also vom Staat, zu decken“, erklärte die AMS-Vorständin. „Das Finanzministerium ist involviert, die wissen, dass der Betrag auf uns zukommt.“
Bund stemmt Nachzahlung
Ähnlich äußerte sich auch das Finanzministerium. „Die Finanzierung der AMS-Nachzahlungen wird durch den Bund gewährleistet“, sagte eine Sprecherin am Montag zur APA. Das AMS sei lediglich für die Abwicklung der Auszahlung zuständig.
Laut Sozialministerium gibt es für die Nachzahlung kein Sonderbudget, die Zahlung speise sich aus dem sogenannten „variablen Budget“. Dabei handle es sich um eine variable Mittelbereitstellung durch den Bund, die sich automatisch an die monatliche Entwicklung des Arbeitsmarktes anpasse, so ein Sprecher am Montag auf APA-Anfrage.
Das Geld für die Nachzahlung müsse der Bund am Finanzmarkt als Kredit aufnehmen, wodurch sich der Schuldenstand des Bundes um die rund 135 Mio. Euro erhöhe, so die Sprecherin des Finanzministeriums. Die Schulden des Gesamtstaates (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung) beliefen sich heuer Ende Juni auf 438,9 Mrd. Euro, auf den Bund entfielen davon 379,1 Mrd. Euro.
Die Auszahlung an Betroffene soll laut Draxl automatisiert erfolgen. Für die technische Umsetzung sei das AMS aktuell im Gespräch mit dem Bundesrechenzentrum. Dass die Verjährungsfrist für die nicht geleisteten Zahlungen nur drei Jahre beträgt, verteidigte Draxl: „Ich verstehe, dass das im Einzelfall schwierig ist, aber das ist die gesetzliche Grundlage, das muss man akzeptieren, da bitte ich um Verständnis.“
Ursache der falschen Berechnung reicht 25 Jahre zurück
Hintergrund der nun anfallenden Nachzahlungen ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Eine Geringverdienerin hatte sich gegen ihre Arbeitslosengeld-Berechnung gewehrt, weil das AMS bei ihrem früheren Gehalt als Berechnungsgrundlage drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag abzog, obwohl sie den gar nicht leisten musste.
Die Ursache der falschen Berechnung reicht 25 Jahre zurück. 2001 hielt der Gesetzgeber fest, dass bei der Berechnung der Ersatzraten eine Durchschnittsbetrachtung zulässig sei. 2008 wurde die soziale Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge festgelegt. Diese Novelle hätte „keinen Einfluss“ auf die Bemessung des Arbeitslosengeldes haben sollen. Da dies nur in den Erläuterungen und nicht im Gesetzestext stand, erklärte der Verwaltungsgerichtshof die Regelung für nicht zulässig.
Source:: Kurier.at – Politik



