
Viele Neuerungen im Onlinehandel: Bereits seit Juni wird ein EU-Pauschalzoll für Direktimporte aus Drittstaaten eingehoben. Seit Anfang Oktober gilt in Österreich zudem eine Paketsteuer für größere Onlinehändler.
Und nun ist eine weitere Änderung in Kraft getreten: Die neue EU-Bearbeitungsgebühr („Union Handling Fee“) für Pakete gilt seit dem gestrigen 1. November, und zwar für Importe aus Drittländern wie China oder den USA.
Ziel des Ganzen ist es, die Flut an Lieferungen von Billigwaren aus diesen Ländern zu bremsen.
Was bedeutet das aber konkret für Konsumentinnen und Konsumenten? Welche Kosten läppern sich dadurch nun bei Bestellungen zusammen? Eine Zusammenfassung:
Für welche Online-Händler gilt die neue Gebühr?
Die neuen Regeln betrifft unter anderen die chinesischen Online-Händler Shein, Temu, oder AliExpress, aber auch Amazon.
Was kostet mich jetzt ein Paket von einem dieser Online-Händler?
Konkret sieht es so aus: Seit Sonntag fällt für Pakete von besagten Onlinehändlern außerhalb der EU eine zusätzliche Gebühr von 2 Euro pro Warenposition an.
Aber Vorsicht: Die Gebühr fällt pro Artikel an, zusätzlich zum EU-Pauschalzoll (3 Euro seit Juli 2026) und der österreichischen Paketsteuer (2,40 Euro ab Oktober 2026). Dadurch kann nun einiges an weiteren Kosten zusammenkommen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betont, dass Online-Shops diese Kosten vor dem Kaufabschluss transparent im Bestellprozess ausweisen müssen.
Zahle ich diese Gebühren pro Bestellung oder pro Ware?
Hier nochmals aufgeschlüsselt:
EU-Pauschalzoll: Gilt seit 1. Juli für Direktimporte aus Drittstaaten (etwa aus China) bis 150 Euro Warenwert. Pro Warenkategorie sind 3 Euro Zoll zu bezahlen. Wer also zum Beispiel mehrere T-Shirts bestellt, zahlt nur einmal 3 Euro. Wer aber Kleidung, Werkzeug und Nahrungsergänzungsmittel gemeinsam bestellt, zahlt dafür 9 Euro.
Österreichische Paketabgabe: Gilt seit Oktober. Große Handelsplattformen und Online-Händler mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz in Österreich müssen nun eine nationale Paketabgabe entrichten. Dazu zählen etwa Amazon, Temu, Zalando, Otto, Ikea oder Shop-Apotheke. Die Unternehmen entscheiden, ob und wie sie die Kosten weitergeben. Amazon und Otto verrechnen – Stand Oktober 2026 – einmal pro Bestellung 2,40 Euro inklusive Umsatzsteuer, unabhängig davon, wie viele Pakete zugestellt werden, informiert der VKI.
EU-Bearbeitungsgebühr: Seit 1. November kommt nun auch für die meisten Sendungen aus Nicht-EU-Staaten die Handling-Fee von 2 Euro pro Artikel dazu. Sie wird zusätzlich eingehoben. Sie wird für jeden einzelnen Artikel berechnet.
Noch einmal: Was zahle ich jetzt also pro Paket?
Der VKI rechnet eine Bestellung bei Temu als Beispiel vor: Wer dort beispielsweise ein Paar Flipflops sowie zwei Laserpointer kauft (insgesamt also drei Artikel), müsste in diesem Fall mit folgenden Zusatzkosten rechnen:
EU-Pauschalzoll: 6 Euro (weil zwei Produktkategorien)
Österreichische Paketabgabe: 2,40 Euro pro Bestellung (hier also ein Mal)
EU-Handling-Fee ab November: 6 Euro (weil insgesamt drei Artikel)
Welche Länder sind von der Gebühr noch betroffen?
Neben den bereits genannten Ländern gelten auch Waren aus Großbritannien oder der Schweiz zollrechtlich als Drittlandsimporte. Für Norwegen, Island und Liechtenstein gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.
Wer ist für die Entrichtung der neuen Gebühr verantwortlich?
Für die Entrichtung der neuen EU-Bearbeitungsgebühr sind die beteiligten Unternehmen verantwortlich, also die E-Commerce-Plattformen, Händler und Transportdienstleister.
Besteht das Risiko, dass Onlinehändler die Gebühr an die Kundinnen und Kunden weitergeben?
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Onlinehändler die Gebühr an die Kundinnen und Kunden weitergeben – etwa über eine …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



