Neue Details zur Sozialhilfe: Weniger Geld für kinderreiche Familien

Politik

Im Sozialministerium wird dieser Tage die Reform der Sozialhilfe finalisiert. Am Donnerstag will Ministerin Korinna Schumann (SPÖ) ihren Entwurf den zuständigen Landesräten vorstellen.

Ziel ist, ein österreichweit einheitliches Modell zu schaffen – einige Länder haben sich vorab aber skeptisch gezeigt. Ein Knackpunkt ist die Frage nach den Zuschlägen für kinderreiche Familien.

In Wien gibt es für jedes Kind gleich viel (332 Euro), weshalb Fälle wie jener einer syrischen Familie mit elf Kindern, die 9.000 Euro im Monat erhält, im Vorjahr für Empörung gesorgt haben. In Oberösterreich und Niederösterreich hat die jeweilige ÖVP-FPÖ-Koalition ein degressives System: Für das erste Kind gibt es 307 Euro, für das zweite schon weniger, nämlich 246 Euro. Für das fünfte gibt es nur noch 147 Euro.

Daran orientiert sich laut KURIER-Informationen das Modell, auf das sich die Bundesregierung nun geeinigt hat: Für das erste Kind gelten in allen Bundesländern 307 Euro. Vor das zweite bis vierte Kind gibt der Bund einen „Korridor“ vor, in dem sich die Länder mit ihren Zuschlägen bewegen können, wobei 307 Euro pro Kind die Oberkante sein sollen. Ab dem fünften Kind soll die Sozialhilfe bundesweit bei 148 Euro pro Kind liegen.

Nichts geworden ist aus der SPÖ-Idee einer „Kindergrundsicherung“. Allerdings soll es Maßnahmen zur Armutsbekämpfung geben – etwa, indem Länder zusätzliche Sachleistungen gewähren können.

Integrationspflicht

Die ÖVP hat auf Beschränkungen für Nicht-Österreicher gepocht, die „noch nicht ins System eingezahlt haben“. Geeinigt hat man sich nun auf ein mehrstufiges System: Bezieher, die zwar arbeitsfähig, aber noch nicht integriert sind (etwa, weil es Sprachdefizite gibt), sollen in den ersten drei Monaten nur 70 Prozent der Sozialleistung erhalten – bei einer Einzelperson sind das rund 860 Euro statt 1.230 Euro.

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Erhöht wird auf 1.045 Euro (Stufe zwei), wenn Sprach- und Wertekurse absolviert wurden. Als erfüllt gilt diese Voraussetzung auch mit dem Pflichtschulabschluss. Die dritte Stufe ist erreicht, wenn der Betroffene bei der Jobsuche ein „Bemühen“ zeigt. Dann wird die volle Sozialhilfe ausbezahlt.

Sozialministerin Schumann will den Entwurf am Freitag in Begutachtung schicken, für einen Beschluss ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Gelten soll die Reform ab 1. Jänner 2027.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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