
Ausgerechnet am dritten Todestag von Ex-Justizsektionschef Christian Pilnacek haben fünf Polizisten einen Etappensieg im Rechtsstreit gegen Zackmedia erzielt:
Nach einer Grobprüfung der Privatanklage wegen „übler Nachrede“, die der Bundespolizeidirektor Michael Takacs, der niederösterreichische Landespolizeidirektor Franz Popp, der Chef des niederösterreichischen Landeskriminalamts Stefan Pfandler, sowie eine Polizistin und ein Ex-Kripo-Beamter eingebracht haben, muss auf zackzack.at eine Mitteilung nach dem Mediengesetz veröffentlicht werden. Diesen Beschluss hat das Landesgericht für Strafsachen am Dienstag gefasst.
Es handelt sich dabei um eine Art „Sicherungsmaßnahme“, wenn den Geschädigten nicht zuzumuten ist, einen Prozess und eine rechtskräftige Verurteilung abzuwarten. Und es bedeutet, dass das Gericht zumindest die objektive Tatseite als erfüllt ansieht.
Üble Nachrede
In zwei Büchern und mehreren Beiträgen auf zackzack.at hatte Autor Peter Pilz den fünf Beamten vorgeworfen, sie seien „Teil einer politisch beeinflussten Polizeikette, die in verschiedenen Rollen die Aufklärung der tatsächlichen Todesumstände gezielt behindert, Beweismittel entzogen, deren Sicherung und Auswertung verhindert oder Manipulation ermöglicht habe, wobei eine bewusste, politisch motivierte Vereitelung der Aufklärung im Sinne auch eines Missbrauchs der Amtsgewalt unterstellt werde“, heißt es in dem Text, den das Gericht nun zur Veröffentlichung vorgibt.
Zackmedia muss mit dieser Mitteilung publik machen, dass die Privatankläger das Vergehen der „üblen Nachrede“ verwirklicht sehen und ein Verfahren anhängig sei.
Wie gesagt: Es ist ein Etappensieg. Ein Medienprozess, in dem der Sachverhalt genau beleuchtet wird, ist noch nicht ausgeschrieben. Als Schadenersatz, der den Geschädigten nach einer Verurteilung zusteht, wurden zuletzt mehrere Millionen Euro kolportiert – was mit der Vielzahl an Publikationen zu tun hat. Tatsächlich orientiert sich die Summe aber an den Vermögensverhältnissen des Verurteilten.
Am 11. November findet die Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Verurteilung von Zackmedia in Bezug auf das erste Buch von Peter Pilz statt. Der Verlag hat das Urteil (Schadenersatz in Höhe von 57.000 Euro und Einziehung des Buches) bekämpft.
Source:: Kurier.at – Politik



