Schulstart im Osten: Diese Neuerungen gelten ab heute

Politik

Am heutigen Montag beginnt im Osten des Landes (Wien, Niederösterreich, Burgenland) das neue Schuljahr – mit einigen Neuerungen:

1. Deutschförderung

Die separaten Deutschförderklassen und -gruppen an Standorten mit mindestens acht außerordentlichen Schülerinnen und Schülern wurden 2018/’19 von Türkis-Blau eingeführt.

Seither mussten dort Schulanfänger sowie Quereinsteiger aus dem Ausland, die laut dem Zuteilungstest MIKA-D Probleme mit der Unterrichtssprache haben, bis zu zwei Jahre lang maximal 20 Stunden pro Woche in eigenen Klassen oder Gruppen in Deutsch gefördert werden. Nur in Fächern wie Werken, Musik oder Turnen saßen sie in ihrer Stammklasse.

Aus den Schulen und aus der Wissenschaft kam an der Verpflichtung von Anfang an Kritik. Das Modell führe zu Ausgrenzung, verbessere das Deutschlernen nicht und sei an Schulen mit vielen nicht-deutschsprachigen Kindern pädagogisch unsinnig, so der Tenor.

Mit diesem Schuljahr können die Standorte wieder selbst entscheiden, wie sie die Deutschförderung organisieren wollen. Die Hälfte der betreffenden Schulen haben ein autonomes Deutschförderkonzept eingereicht.

Zuletzt (2024/25) gab es 50.800 außerordentliche Schüler. In den Volksschulen hatte über alle Bundesländer hinweg mehr als jedes zehnte Kind Deutschförderbedarf, in Wien jedes fünfte.

2. Kopftuchverbot

Mit Schulstart gilt ab heute auch das neue Kopftuchverbot: In der Schule und am Schulareal dürfen Mädchen unter 14 Jahren kein Kopftuch tragen, „welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“, heißt es im Gesetz.

Bei Verstößen gibt es verpflichtende Gespräche mit den Erziehungsberechtigten und in letzter Konsequenz Geldstrafen von bis zu 800 Euro.

Vereinzelt haben Eltern bereits angekündigt, das Verbot zu ignorieren und Strafen in Kauf nehmen zu wollen – teils aus Sorge um das Kind, teils aus Protest gegen die „diskriminierende“ Regelung, die (davon ist auszugehen) vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden wird. Eine ähnliche Regelung für Volksschulen hatte der VfGH im Jahr 2020 aufgehoben.

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3. Suspendierungsbegleitung

Bis zu 800 Euro Verwaltungsstrafe sind ab diesem Schuljahr außerdem für Eltern vorgesehen, wenn sie ihre Kinder nicht bei der „Reintegration“ nach einer Suspendierung unterstützen. Im vergangenen Schuljahr gab es bundesweit 2.440 Fälle.

Werden Schüler wegen Gewalt vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen, stehen für sie nunmehr bis zu 20 Wochenstunden sozialpädagogische Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Unterricht auf dem Programm.

Verweigern Eltern im Rahmen dieser neuen „Suspendierungsbegleitung“ die Zusammenarbeit mit Sozialpädagogen oder der Kinder-und Jugendhilfe, kann die Bezirksverwaltungsbehörde Strafen verhängen.

Dasselbe gilt, wenn Erziehungsberechtigte nicht am „Perspektivengespräch“ teilnehmen, das Jugendliche bei einem drohenden Schulabbruch künftig verpflichtend mit einer Lehrkraft führen müssen. Auch wenn Kinder mit Deutschförderbedarf in den letzten zwei Ferienwochen nicht in die für diese Gruppe verpflichtende Sommerschule kommen, drohen Sanktionen.

4. Chancenbonus

Unter dem Titel „Chancenbonus“ bekommen unterdessen Standorte mit besonders vielen Schülern aus ärmeren Familien oder mit Migrationshintergrund zusätzliches Personal.

Für 400 Volks- und Mittelschulen – mehr als die Hälfte davon in Wien – gibt es je nach Bedarf mehr Lehrkräfte oder Personal etwa aus Schulpsychologie, Schulsozialarbeit oder Sozialpädagogik.

5. Benotungen

Das neue Schuljahr bringt auch Neuerungen bei der Leistungsbeurteilung: In den Volksschulen bekommen Viertklässler erstmals Noten im Fach Englisch.

Im vergangenen Schuljahr wurde zunächst in den dritten Klassen die „Lebende Fremdsprache“ – meist Englisch – von der verbindlichen Übung zum Pflichtfach und dementsprechend auch benotet. Mit 2026/27 werden auch die vierten Klassen umgestellt.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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