Sozialhilfe neu: Eine Reform ohne konkreten Fahrplan

Politik

Die von der Regierung angepeilte Sozialhilfe-Reform soll wie geplant 2027 umgesetzt werden, Details zum Verhandlungsstand oder ein konkreter Fahrplan liegen derzeit aber nicht vor, wie ein Rundruf der APA ergab.

Klar sei aber, dass es keine „Stückwerk-Reform, sondern eine ganzheitliche Lösung“ geben soll, betonte man im Sozialministerium. Im Integrationsressort von Ministerin Claudia Bauer (ÖVP) sieht man die Sozialministerin am Zug, einen Entwurf vorzulegen.

„Bei der Sozialhilfe finden laufend Gespräche und Verhandlungen in unterschiedlichen Settings statt. Es wird intensiv an den verschiedenen Teilen der Reform gearbeitet. Wir arbeiten dabei mit allen Beteiligten konstruktiv an einer Gesamtlösung“, hieß es in einem Statement von Martin Mandl, Sprecher von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), zur APA.

„Der Zeitplan ist bekannt“

Am Vorhaben, die Reform mit Anfang 2027 umzusetzen, will man festhalten: „Der Zeitplan ist bekannt und wurde mehrfach kommuniziert.“ Verwiesen wurde darauf, dass man hierbei allerdings zwischen Bundes- und Landesebene unterscheiden müsse: Denn das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz auf Bundesebene gebe ja den Rahmen für die Länder vor, anschließend müssen diese „ihre jeweiligen Ausführungsgesetze entsprechend anpassen“. Es bedürfe hier einer Abstimmung der einzelnen Themenbereiche: „Unser Anspruch ist, hier ein Gesamtpaket zu schaffen, das in sich schlüssig ist, langfristig funktioniert und – und das ist Voraussetzung – verfassungs- und EU-rechtlich hält.“

Zweidrittelmehrheit notwendig

Zudem betonte man im Sozialministerium, dass auch die Frage der Arbeitsfähigkeit zu den Reform-Plänen gehöre. „Die im Regierungsprogramm vorgesehene Verlagerung der Betreuung aller arbeitsfähigen Sozialhilfebezieher:innen zum AMS ist ein wichtiger Teil der Gesamtüberlegung.“ Dafür brauche es „nach unserer derzeitigen Einschätzung eine verfassungsrechtliche Mehrheit von zwei Dritteln“. Auch diese Frage müsse daher in die weiteren Gespräche einbezogen werden, verwies man auf die Notwendigkeit der Zustimmung eines Teils der Opposition.

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Einmal mehr betonte man in Schumanns Ressort, dass das Ziel die Vereinheitlichung der Regelungen ist. „Das ist notwendig, weil wir derzeit ein System haben, bei dem die konkrete Ausgestaltung in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist.“ Ziel sei „mehr Klarheit, mehr Treffsicherheit und ein verlässliches soziales Sicherheitsnetz in ganz Österreich“. Aber: „Vereinheitlichung bedeutet für uns nicht, Menschen, die in einer schwierigen Lebenssituation sind, einfach weniger zu geben. Eine Reform darf Menschen nicht gegeneinander ausspielen. Die Sozialhilfe ist das letzte soziale Sicherheitsnetz – und dieses Sicherheitsnetz muss halten.“

„Gerecht und zielgerichtet“

Das System müsse gleichzeitig „gerecht und zielgerichtet“ sein, hieß es weiters seitens Schumanns Sprecher. „Wer arbeiten kann, soll arbeiten können und dabei Unterstützung bekommen, wieder auf eigenen Beinen zu stehen.“ Wer hingegen nicht arbeiten kann, der müsse „auf ein verlässliches Auffangnetz zählen können“.

Man dürfe bei der Sozialhilfe auch nicht nur über „einzelne medial besonders zugespitzte Fälle sprechen, obwohl völlig klar ist, dass es 9.000 Euro für eine Großfamilie nicht mehr geben wird“. Klar sei auch, dass jene Menschen, die arbeiten können, „arbeiten müssen“. Der Blick müsse auf das Gesamtsystem „und vor allem auf die Menschen gerichtet sein, die tatsächlich auf diese Unterstützung angewiesen sind“.

Auch betonte Mandl, dass ein „erheblicher Teil“ der Bezieherinnen und Bezieher Kinder betrifft, ebenso Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Pensionistinnen „und Menschen, die trotz Job nicht genug Einkommen haben, um über die Runden zu kommen“. Sozialhilfe müsse auch einen Beitrag dazu leisten, „Armut zu verhindern …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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